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Wie Hoch Darf Eine Mieterhöhung Sein?

Wie Hoch Darf Eine Mieterhöhung Sein
Wie oft darf die Miete steigen? – Vermieter dürfen frühestens ein Jahr nach dem Einzug eine Mieterhöhung schicken und müssen dann eine Überlegensfrist bis zum Ablauf des übernächsten Monats einräumen. Tatsächlich kann die Miete also erst nach 15 Monaten steigen ( § 558 Abs.1 Satz 1 BGB ).

  • Ähnliches gilt für Mieterhöhungen, wenn das Mietverhältnis schon länger besteht: Frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die nächste Mieterhöhung ankündigen, die dann wieder zum Ablauf des übernächsten Monats gilt.
  • Achtung: Diese Frist von einem Jahr gilt aber nur bei Mieterhöhungen, mit denen der Vermieter den Betrag an die ortsübliche Vergleichsmiete anpasst ( § 558 BGB ).

Wurde die Miete erst kurz zuvor aufgrund einer Modernisierung erhöht, kann sie trotzdem zusätzlich an die ortsüblichen Mieten angepasst werden.

Wie lange im Voraus muss eine Mieterhöhung angekündigt werden?

Nach dem Einzug kann der Vermieter erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten eine Mieterhöhung ankündigen. Der Vermieter darf die Miete nicht beliebig erhöhen. Generell gilt: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen.

Kann man eine Mieterhöhung ablehnen?

Welche Fristen bei einer Mieterhöhung gelten – Generell sind zu jeder Mieterhöhung auch Fristen einzuhalten. Die neue Miete wird frühestens drei Monate nach der Ankündigung fällig, sofern Du innerhalb dieser Überlegungsfrist der Mieterhöhung zugestimmt hast.

  • Eine stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung ist nicht möglich.
  • Wenn Du dem Mieterhöhungsschreiben widersprechen willst, musst Du dabei die Frist von zwei Monaten ab Eingang des Mieterhöhungsschreibens beachten.
  • Du kannst der Mietpreiserhöhung zustimmen, teilweise zustimmen oder die Zustimmung zur Mietpreiserhöhung durch Ablehnung oder Nichtreagieren verweigern.

Ohne Deine Zustimmung als Mieter ist die Mieterhöhung nicht umsetzbar, Dann muss sich der Vermieter Deine Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen. Die Zustimmungsklage muss der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Dabei hat er die Frist von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist einzuhalten.

Wann und wieviel darf ich die Miete erhöhen?

Wie oft darf die Miete steigen? – Vermieter dürfen frühestens ein Jahr nach dem Einzug eine Mieterhöhung schicken und müssen dann eine Überlegensfrist bis zum Ablauf des übernächsten Monats einräumen. Tatsächlich kann die Miete also erst nach 15 Monaten steigen ( § 558 Abs.1 Satz 1 BGB ).

Ähnliches gilt für Mieterhöhungen, wenn das Mietverhältnis schon länger besteht: Frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die nächste Mieterhöhung ankündigen, die dann wieder zum Ablauf des übernächsten Monats gilt. Achtung: Diese Frist von einem Jahr gilt aber nur bei Mieterhöhungen, mit denen der Vermieter den Betrag an die ortsübliche Vergleichsmiete anpasst ( § 558 BGB ).

Wurde die Miete erst kurz zuvor aufgrund einer Modernisierung erhöht, kann sie trotzdem zusätzlich an die ortsüblichen Mieten angepasst werden.

Wie lange habe ich Zeit einer Mieterhöhung zu widersprechen?

Fristen bei Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete – Wenn sich der Wohnungsmarkt verändert, hat Ihr Vermieter die Möglichkeit die Höhe der Miete dem Markt anzupassen. Dazu vergleicht der Vermieter, welche Miethöhen für vergleichbare Wohnungen verlangt werden.

  1. Man spricht dementsprechend von einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
  2. Zustimmungsfrist Der Vermieter muss Sie schriftlich über die Mieterhöhung informieren.
  3. Nach Erhalt der Ankündigung haben Sie zwei volle Monate Zeit der Mieterhöhung zuzustimmen oder zu widersprechen.
  4. Ein Anwalt für Mietrecht kann prüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gerechtfertigt ist.

Wenn Sie zustimmen, müssen Sie die höhere Miete nach Ablauf der Frist bezahlen. Wenn Sie die Ankündigung beispielsweise im Mai erhalten, gilt die höhere Miete ab August. Frist für Zustimmungsklage des Vermieters Wenn Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen, kann der Vermieter Sie innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist auf Zustimmung verklagen.

  1. Im Prozess entscheiden dann die Richter, ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist, oder ob sie womöglich wegen Fehlern ungültig oder nur teilweise gültig ist.
  2. Frist zur nächsten Mieterhöhung Nach einer erfolgten Mieterhöhung muss die Miethöhe mindestens ein Jahr lang gleichbleiben.
  3. Diese Sperrfrist schützt Mieter vor zu häufigen Mietsteigerungen.

Wegen der Zustimmungsfrist ist die höhere Miete effektiv erst nach 15 Monaten fällig. Frist für Sonderkündigung Als Mieter haben Sie im Falle einer gerechtfertigten Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht für den Mietvertrag. Sie können drei Monate nach Erhalt des Erhöhungsschreibens ausziehen, wenn Ihr Vermieter die Kündigung mindestens einen Monat vor dem Auszugsdatum erhält.

Zustimmungsfrist für Mieter: 2 Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Mieterhöhung zugestellt wurde Frist für Zustimmungsklage des Vermieters: 3 Monate nach Ablauf der Zustimmungsfrist Sperrfrist für nächste Mieterhöhung: 12 Monate Fälligkeit der nächsten Mieterhöhung: 15 Monate (Sperrfrist (12) + Zustimmungsfrist (3)) Frist für Sonderkündigung des Mieters: 3 Monate, Vermieter muss Kündigung Ende des 2. Monats erhalten

Vosicht! Mieterhöhungen sind nicht immer berechtigt: „Auf Vermieterseite gibt es das Vorurteil, dass man unbegründet einfach die Miete erhöhen könnte. Hier gilt auch wieder die beratende Rolle als Anwalt. Wir sehen beispielsweise Fälle, wo zwar eine unwirksame Mieterhöhung vom Vermieter vorlag, allerdings die geforderte Summe weit unter dem lag, was eigentlich mit korrekter Begründung gefordert werden dürfte.

  • Hier raten wir auch mal dazu eine kleine Erhöhung zu akzeptieren, da bei einem Widerspruch, sich auch der Vermieter beraten lässt und man dann eine höhere und dann wasserdichte Mieterhöhung erhält.
  • All solche Dinge sind für den Laien nicht abschätzbar, auch wenn man also im Internet gelesen hat, dass man eine formal ungültige Mieterhöhung erhalten hat, kann eine Beratung helfen das Große-Ganze zu sehen.

Recht und eben auch Mietrecht ist wie Schach, und als Anwälte können wir den nächsten Zug – und damit die Chance auf Sieg oder Niederlage zu einem späteren Zeitpunkt – besser absehen als Mietende selbst.” – sagt Fachanwalt Manfred Lutz. Mietproblem direkt mit Partneranwalt besprechen Deutschlandweiter Mieterschutz durch ausgewählte Partneranwälte – ohne Wartezeiten.

Ist Inflation Grund für Mieterhöhung?

Angesichts der hohen Inflation könnten Vermieter erwägen, die Miete zu erhöhen. Dabei müssen sie sich aber an Regeln halten. Was erlaubt ist und was nicht. Steigt die Inflation, wird das Leben teurer – auch die Miete? Diese Angst liegt nahe, doch nicht jede Mieterhöhung ist rechtens.

t-online zeigt, in welchen Fällen Sie sich wehren können. Nach § 557 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine Mieterhöhung nur dann zulässig, wenn Ihre Miete dadurch an die ortsübliche Vergleichsmiete oder den Mietspiegel angepasst wird, eine Modernisierung ansteht oder Sie als Mieter Ihr Einverständnis geben.

Inflation allein ist kein hinreichender Grund für eine Mieterhöhung.

See also:  Wie Hoch Ist Die Spekulationssteuer Bei Immobilien?

Kann der Vermieter jedes Jahr die Miete erhöhen?

Die Kappungsgrenze – Zwar können Sie die Miete prinzipiell alle 15 Monate erhöhen, der Gesetzgeber hat mit § 558 Absatz 3 BGB jedoch eine Kappungsgrenze festgelegt. Diese besagt, dass die Kaltmiete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um nicht mehr als 20 % steigen darf.

Davon ausgenommen sind Ballungsräume, in denen der Wohnraum knapp ist. Hier liegt die Kappungsgrenze bereits bei 15 %. Allerdings ist diese durch das Bundesland herabgesetzte Grenze nur fünf Jahre gültig. Im Zweifelsfall kann die entsprechende Information bei der Stadtverwaltung abgefragt werden. Bei der Kappungsgrenze spielt es zudem keine Rolle, ob mit Erreichen dieser auch gleichzeitig dem ortsüblichen Niveau entsprochen wird.

Die Miete darf dennoch nicht weiter erhöht werden!

Wie oft kann der Vermieter die Miete erhöhen?

Mieterhöhung Wer als Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen will, dem stehen laut dem BGB mehrere Möglichkeiten offen. Damit es anschließend nicht zu Streitigkeiten kommt, sollten Vermieter von Vorneherein einiges beachten. Hier erfahren Sie, wie Sie rechtlich sicher die Miete erhöhen können. Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich kann die Miete nach Modernisierung, zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder gemäß einer im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung erhöht werden
  • Eine Mieterhöhung muss der Vermieter schriftlich ankündigen und dem Mieter anschließend eine mindestens zweimonatige Zustimmungsfrist einräumen.
  • In der Regel kann die Miete einmal jährlich erhöht werden. Ausnahmen gelten bei Mieterhöhung nach Modernisierung.
  • Sie möchten eine Mieterhöhung rechtssicher durchführen? Wir beraten Sie und finden den passenden !

Mieterhöhungen können in Deutschland auf zwei verschiedene Weisen geschehen: durch Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter oder nach dem Gesetz. Die Paragrafen 558 bis 561 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regeln die Rahmenbedingungen für eine Mieterhöhung. Diese sind:

  • Wenn Mieter und Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Vereinbarung über künftige Mieterhöhungen treffen. Dies ist mit einem Staffelmietvertrag oder einem Indexmietvertrag möglich.
  • Nach Modernisierungsmaßnahmen,
  • Zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, sofern diese über der derzeitige Miete liegt.

Achtung! Mieten dürfen nicht mehr als 120 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ansonsten gilt die Miete als überhöht und der Mieter darf Beträge für drei Jahre zurückfordern, In vielen Fällen werden Mieterhöhungen außerdem durch Obergrenzen gedeckelt. Hierzu zählen:

  • Die Kappungsgrenze : Sie gilt deutschlandweit und begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20 % innerhalb von drei Jahren, In Städten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt kann die zuständige Landesregierung die auf 15 % senken.
  • Die Mietpreisbremse : In einigen Städten wie München, Frankfurt und Hamburg greift bei Neuvermietung die, Sie besagt, dass die Miete nach einem Mieterwechsel maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Allerdings gelten einige Ausnahmen, etwa bei umfassenden Modernisierungen und Neubauten.

immoverkauf24 Info Seit dem 1. Januar 2019 müssen Vermieter bei Mieterhöhung durch Neuvermietung über die bisherige Miete unaufgefordert Auskunft erteilen, wenn die neue Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zum April 2020 wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert und weiter verschärft: Mieter dürfen seither zu viel gezahlte Miete zurückfordern, wenn diese durch eine Verletzung der Mietpreisbremse zustande kam.

Zudem muss der Mietspiegel seit 2020 Mieten der letzten sechs statt bisher vier Jahre berücksichtigen. Eine gesetzliche Mieterhöhung ist nach baulichen Veränderungen zur Wertsteigerung möglich. Führen Sie als Vermieter Modernisierungen am Mietobjekt durch, können Sie diese nach auf Ihre Mieter umlegen.

Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Handwerker, Baunebenkosten und Architektenhonorare. Beachten Sie dabei:

  • Die Modernisierung müssen Sie Ihren Mietern laut § 555c BGB schriftlich und mindestens drei Monate im Voraus ankündigen, Andernfalls können die Mieter gegen das Modernisierungsvorhaben Widerspruch einlegen.
  • Sie dürfen maximal 8 % der auf die Jahresmiete umlegen.
  • Innerhalb von sechs Jahren darf die Mietsteigerung nach Modernisierung drei Euro pro Quadratmeter (zwei Euro bei Mietwohnungen mit einem Quadratmeterpreis von weniger als 7 Euro) nicht übersteigen
  • Für sogenannte Bagatellmaßnahmen ist eine formelle Ankündigung nicht notwendig. Dazu zählt beispielsweise die Anbringung von Briefkästen oder einer Klingelanlage. Anschließend darf die Miete um maximal 5 % steigen.

Rechenbeispiel : Ein Vermieter lässt seine Eigentumswohnung mit einem Wärmedämmverbundsystem isolieren. Die Kosten für die energetische Modernisierung betragen 20.000 €. Diese möchte er nun auf die Miete umlegen.

Bisherige Kaltmiete für 90 m 2 850 € monatlich (Jahresmiete 10.200 €)
Modernisierungskosten 20.000 €
Davon umlegbare Kosten (8 %) 1.600 €
Neue Jahresmiete 11.800 €
Neue Monatsmiete 983,34 €
Mieterhöhung 133,34 € monatlich bzw.15,69 %

immoverkauf24 Hinweis Bei einer Modernisierung können Sie statt einer Kostenumlage auf die Mieter sich auch für eine Anpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete entscheiden. Wenn die Wohnung durch die Modernisierung einen höheren Ausbaustandard erreicht, lässt sich auch auf diesem Wege eine deutliche Mieterhöhung erreichen.

  1. Energie einsparen
  2. den Wasserverbrauch reduzieren
  3. den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen
  4. die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
  5. neuen Wohnraum schaffen
  6. keine Erhaltungsmaßnahmen sind

Hierunter fällt beispielsweise die Installation einer Solaranlage, der Anbau von Balkonen oder der Einbau eines Aufzugs. Ein häufiger Grund für Modernisierungsarbeiten sind energetische Sanierungen, Zum Beispiel:

  • Fassadendämmung
  • Dämmung von Leitungen
  • Austausch von Fenstern oder Heizung

Eine Mieterhöhung wegen energetischer Modernisierung ist auch dann rechtens, wenn die Sanierungskosten die Energiesparkosten (z.B. Heizkosten) übersteigen. Als Begründung gilt, dass energetische Sanierungen als Verbesserung des Wohnraums und der Wohnsituation des Mieters zählen.

immoverkauf24 Hinweis Bei einer energetischen Sanierung sind oft bauliche Maßnahmen erforderlich, die Beeinträchtigungen im Wohnraum verursachen (Lärm durch Abbrucharbeiten, Einrüsten des Gebäudes etc). Hier wird das Minderungsrecht des Mieters für einen Zeitraum von drei Monaten ausgeschlossen (vgl.).

Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle die Vermieterrechte gestärkt. Der Unterschied zwischen Instandhaltung und Modernisierung ist nicht immer eindeutig. muss der Vermieter selbst tragen, da diese Arbeiten den Wert der Immobilie erhalten sollen. Ein kleiner Überblick:

See also:  Wie Hoch Ist Eine Abfindung?
Instandhaltung Modernisierung
Fassadenanstrich Außendämmung
Wartung der Heizungsanlage Austausch einer funktionierenden Heizungsanlage
Wartung des Fahrstuhls Einbau eines bisher nicht vorhandenen Fahrstuhls

Ebenfalls als Modernisierung gelten Maßnahmen wie die Installation von Solaranlagen, Belichtungs- oder Schallschutz, Wasserzählern und Spartasten sowie eine Hofentsiegelung. Achtung! Die Mieterhöhung darf im Zuge von Baumaßnahmen nicht willkürlich hoch sein, sondern muss anhand der anfallenden Kosten berechnet werden.

Die Berechnung muss im Mieterhöhungsverlangen nachvollziehbar aufgelistet sein. Mögliche Instandsetzungskosten, die Sie durch die Modernisierung eingespart haben, müssen Sie von den umlegbaren Kosten abziehen, Bei mehreren betroffenen Wohnungen muss ein logischer Verteilerschlüssel erstellt werden. Bei Kosten von weniger als 10.000 Euro können Sie diese nach § 559c BGB im vereinfachten Verfahren pauschal mit 30 % angeben; auch dies muss im Schreiben stehen.

Ist die Modernisierung für den Mieter unter keinen Umständen zu tragen, handelt es sich im juristischen Sinne um eine unzumutbare Härte, Diese Fälle werden vor Gericht meist zugunsten des Mieters entschieden. Fragen zum Mietrecht? Hier finden Sie als Vermieter rechtssichere Antworten zu Rechten und Regelungen zum Thema Mietrecht. Laut § 555c BGB müssen Sie Ihre Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Bauarbeiten über das Modernisierungsvorhaben informieren.

  • Art und Umfang der Modernisierungsmaßnahmen
  • Voraussichtlicher Beginn und geschätzte Dauer der Bauarbeiten
  • Die voraussichtliche Höhe der neuen Miete sowie der künftigen
  • Ein Hinweis auf die Möglichkeit des Härteeinwands nach § 555d BGB

Anschließend haben Mieter gemäß § 555e BGB ein Sonderkündigungsrecht, Sie können bis zum Ablauf des Folgemonats das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Das eigentliche Mieterhöhungsverlangen muss gesondert erfolgen, Es darf erst nach Abschluss aller Bauarbeiten verschickt werden.

Mit Index- und können Sie bereits bei der Unterzeichnung des Mietvertrages künftige Mieterhöhungen festlegen. Beide Modelle ermöglichen es, den Mietpreis kontinuierlich und auf planbarer Basis zu erhöhen, Die stellt eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter dar. Diese wird bei der Unterzeichnung des Mietvertrags getroffen.

Vereinfacht ausgedrückt wird die Miete hier an die Lebenshaltungskosten angepasst. Für die Indexmiete gilt:

  • Sie ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt und spiegelt die Inflationsrate wider.
  • Ein Indexmietvertrag kann die Miete in beide Richtungen anpassen, Ist die Inflationsrate gestiegen, steigt auch der Mietpreis. Bei gesunkenen Lebenshaltungskosten hingegen muss der Mieter weniger Miete zahlen.
  • Eine Anpassung der Miete ist frühestens zwölf Monate nach der letzten Anpassung bzw. nach Mietvertragsbeginn möglich. Die Miete muss nicht zwingend angepasst werden. Beide Seiten können die Anpassung einfordern.
  • Trotz Vereinbarung muss der Vermieter die Erhöhung ankündigen und zudem darlegen, wie sie berechnet wird.
  • Die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist beim Indexmodell ausgeschlossen, Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist nur möglich, wenn diese Maßnahmen aufgrund von behördlichen Auflagen durchgeführt werden müssen.
  • Nach der schriftlichen Ankündigung gilt die neue Miete ab dem übernächsten Monat,

Für Vermieter hat diese Form der Mieterhöhung den Vorteil, dass die Zustimmung des Mieters nicht erforderlich ist. Streitigkeiten wegen Mieterhöhung können somit vermieden werden. Allerdings bedeutet die Indexmiete für beide Seiten Ungewissheit : Die Entwicklung der Verbraucherpreise können starken Schwankungen unterliegen und sind kaum vorhersehbar.

Die Miete kann sowohl steigen als auch sinken. Auch die Staffelmiete müssen Vermieter und Mieter miteinander vereinbaren. Sie wird ebenfalls im Mietvertrag festgehalten und beinhaltet, dass die Mieterhöhung jährlich um einen festen Betrag erfolgt, Anders als bei der Indexmiete gibt es hier keine Orientierungspunkte für die Mieterhöhung.

Bei der Wahl des Erhöhungsbetrages kann der Vermieter somit frei entscheiden. Für die Staffelmiete gilt:

  • Es muss genau festgelegt werden, zu welchem Zeitpunkt sich die Miete erhöht, beispielsweise jedes Jahr zum 1. August.
  • Erhöhungen sind einmal jährlich möglich. Die erste Erhöhung darf frühestens zwölf Monate nach Beginn des Mietverhältnisses erfolgen.
  • Die Kaltmiete darf nur um einen festen Betrag steigen – eine prozentuale Steigerung ist nicht zulässig.
  • Für die vereinbarte Mieterhöhung gibt es keine Obergrenze. Allerdings greift auch hier die Mietpreisbremse, d.h. sowohl Ausgangsmiete als auch einzelne Mietstaffeln dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % übersteigen.
  • Der Vermieter darf die Kaltmiete nicht aus anderen Gründen wie Modernisierung oder Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen (vgl. § 557a BGB). Die Vorauszahlung für Betriebsnebenkosten darf weiterhin angepasst werden (vgl.).

Wie auch bei der Indexmiete bedeutet dieses Modell, dass bei einer Mietanpassung der Mieter nicht zustimmen muss. Nachteile entstehen vor allem durch fehlende Flexibilität : Die einmal vereinbarte Staffelung ist bindend und kann nicht angepasst werden.

Bei Modernisierungen oder rasch ansteigenden Mietpreisen können Mieteinbußen die Folge sein. Den Mietspiegel können Vermieter als Orientierungspunkt für die eigene Miete nutzen. Liegt Ihre Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, können Sie diese nach auf das ortsübliche Niveau anheben. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen ab 2023 einen Mietspiegel zur Verfügung stellen; in Gemeinden mit weniger Einwohnern werden diese bei Bedarf erstellt.

Die Aktualisierung von qualifizierten Mietspiegeln erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Beachten Sie:

  • Die Mieterhöhung nach Gesetz zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist frühestens 15 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses bzw. nach der letzten Erhöhung möglich. Dies gilt auch für die Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel.
  • Innerhalb von drei Jahren darf die Erhöhung laut Kappungsgrenze nur maximal 20 % (in manchen Städten 15 %) betragen.
  • Die Mieter müssen der Erhöhung zustimmen,
See also:  Geldwerter Vorteil Wie Hoch?

In jedem Fall müssen Sie die Mietsteigerung nachvollziehbar begründen können. Dazu können Sie sich laut § 558a BGB auf Folgendes berufen:

  1. Mietspiegel : Dieser muss öffentlich ausliegen oder auf der Internetseite der Gemeinde zu finden sein; andernfalls muss er mitgeschickt werden. Ist kein aktueller Mietspiegel vorhanden, was vor allem in kleineren Gemeinden vorkommen kann, so gilt auch ein älterer Mietspiegel oder der einer vergleichbaren Gemeinde
  2. Auskunft aus einer Mietdatenbank : Die Datenbank muss von der Gemeinde oder den Interessensvertretungen von Vermietern und Mietern anerkannt sein.
  3. Mindestens drei Vergleichswohnungen : Diese müssen identifizierbar sein, d.h. Sie benötigen Daten wie Anschrift, Name des Mieters, Baujahr und Größe. Vergleichswohnungen dürfen auch aus Ihrem eigenen Wohnungsbestand stammen.
  4. Sachverständigengutachten : Dieses dient zur Begründung der Mieterhöhung. Die enthaltenen Angaben müssen für den Mieter nachprüfbar sein; eine Besichtigung der Wohnung ist nicht erforderlich.

Eine Mieterhöhung müssen Sie Ihren Mietern immer im Voraus ankündigen, Damit alles rechtens ist und Sie keine Anfechtung befürchten müssen, sollten Sie einiges beachten. Eine Vorlage kann helfen, Unklarheiten zu vermeiden. Das Mieterhöhungsverlangen muss:

  • Dem Mieter in schriftlicher Form zugehen. Neben dem Postweg kann dies auch per E-Mail oder Fax geschehen. Eine Unterschrift ist nicht zwangsläufig erforderlich.
  • Eine nachvollziehbare Begründung zur Mietsteigerung enthalten.
  • An alle Mieter der Wohnung gehen.
  • Von allen im Mietvertrag genannten Vermietern unterzeichnet werden.
  • Den geltenden Fristen entsprechen, insbesondere die Wartefrist zwischen einzelnen Mieterhöhungen und die mindestens zweimonatige Frist vor der Wirksamwerdung.

Im Anschluss haben die Mieter bis zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen. Dies kann aktiv schriftlich oder mündlich sowie stillschweigend geschehen. Die Zahlung der höheren Miete kommt einer stillschweigenden Zustimmung gleich.

  • Wartefrist: regelt, dass Mieterhöhungen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete frühestens zwölf Monate nach der vorherigen Mieterhöhung angekündigt werden darf.
  • Festschreibungsfrist: Die tatsächliche Mieterhöhung kann laut § 558 Abs.1 BGB erst 15 Monate nach der vorherigen Erhöhung erfolgen.
  • Zustimmungsfrist: Nach Erhalt des Ankündigungsschreibens haben Mieter mindestens zwei volle Kalendermonate Zeit, die Angelegenheit zu prüfen und der Erhöhung zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen.
  • Wirksamwerdung: Nach Ablauf der Zustimmungsfrist wird die Mietsteigerung wirksam. Dies geschieht im dritten Monat nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens, sofern der Mieter nicht widersprochen hat (§ 558b BGB).
  • Klagefrist: Bleibt die Zustimmung des Mieters aus, räumt § 558b Abs.2 BGB dem Vermieter drei Monate Zeit für die Klage auf Erteilung der Zustimmung ein. Diese Frist endet folglich mit Ablauf des fünften Kalendermonats nach Zugang des Ankündigungsschreibens.

immoverkauf24 Hinweis Die Wartefrist von zwölf Monaten gilt nicht, wenn eine Erhöhung durch Modernisierungsmaßnahmen und Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete zusammenkommen. Bei kürzlich erfolgter Modernisierung mit anschließender Mieterhöhung können Sie trotzdem vor Ablauf von zwölf Monaten die Miete auf das ortsübliche Niveau weiter anheben.

  1. Das Ankündigungsschreiben zur Mieterhöhung geht Ihrem Mieter am 12. März zu.
  2. Die Zustimmungsfrist des Mieters beginnt sofort und endet mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, also am 31. Mai.
  3. Die Mieterhöhung wird zum Beginn des dritten Monats wirksam, in diesem Fall am 1. Juni. Für Juni muss also bereits die höhere Miete gezahlt werden.

Falls Ihr Mieter Widerspruch einlegt oder im Juni weiterhin die Miete in früherer Höhe zahlt, beginnt am ersten Juni Ihre dreimonatige Klagefrist. Bis zum 31. August haben Sie Zeit, auf Erteilung der Zustimmung zu klagen. Die rechtlichen Fristen sind für Vermieter unbedingt einzuhalten,

Ist das Mieterhöhungsverlangen nicht rechtens, gilt die Mieterhöhung als unwirksam, Der Vermieter ist jedoch in diesem Fall berechtigt, eine Verbesserung vorzunehmen und die Mieterhöhung erneut zu verlangen. immoverkauf24 Tipp Im Falle einer nachträglichen Verbesserung werden die gängigen Fristen zurückgesetzt,

Nach Zugang des verbesserten Mieterhöhungsverlangen beginnt erneut die Zustimmungsfrist; erst anschließend wird die Mieterhöhung wirksam. Können sich Vermieter und Mieter einvernehmlich auf einen erhöhten Mietpreis verständigen, spricht man juristisch von einer einvernehmlichen Mieterhöhung,

Im Gegensatz zur Mieterhöhung nach Modernisierung oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete sind hierfür keine gesetzlichen Voraussetzungen nötig. Eine schriftliche Bitte um Anpassung der Miete genügt. Vermieter und Mieter stimmen sich gemeinsam über die neue Höhe der Kaltmiete und den Zeitpunkt der Erhöhung ab.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder gerne einen lokalen Makler hätten, der mit seiner Expertise aushilft, dann kontaktieren wir Sie gerne für eine kostenlose Beratung. War dieser Artikel hilfreich? Bewertung dieser Seite: 4.1 von 5 Sternen : Mieterhöhung

Was passiert wenn ich einer Mieterhöhung widerspreche?

Widerspruch gegen Mieterhöhung bis zur Höhe der örtlichen Vergleichsmiete – Das Mieterhöhungsverlangen muss immer schriftlich erfolgen. Nach Zustellung des Mieterhöhungsverlangens bleiben zwei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn entweder berechtigte Zweifel daran bestehen, dass die bisherige Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, oder Fristen nicht eingehalten wurden.

Wie oft kann der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?

Wann darf der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen? – Diese Frage ist eindeutig in § 560 Abs.4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt: Sind im Mietvertrag monatliche Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, darf der Vermieter diese im Anschluss an die jährliche Nebenkostenabrechnung erhöhen.

In der Praxis wird dabei meist die Summe der Nachzahlung durch zwölf geteilt und zum bisherigen Vorauszahlungsbetrag hinzugerechnet. Die Nebenkostenabrechnung muss bis zum Ende des Jahres stattfinden, das auf den Abrechnungszeitraum folgt. Das bedeutet: Die Abrechnung für das Jahr 2022 erfolgt erst im Laufe des Jahres 2023 – meist im Herbst, weil dann erst die Versorgungsbetriebe ihrerseits mit dem Vermieter abgerechnet haben.

Übrigens erlaubt § 560 Abs.4 BGB dem Mieter ihrerseits, eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach unten vorzunehmen, wenn die Betriebskosten gesunken sind, die Abrechnung ein Guthaben ausweist und der Vermieter nicht ganz konkret belegen kann, dass die Betriebskosten steigen werden.