Steuersätze – Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit (2019) in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die veranlagte und im Abzugsverfahren erhobene Einkommensteuer.
Die von den Kirchensteuergesetzen der Bundesländer eröffnete Möglichkeit, die Kirchensteuer unmittelbar vom zu versteuernden Einkommen zu berechnen, wird nicht wahrgenommen. Sind Kinder zu berücksichtigen oder enthält das zu versteuernde Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte, die nach dem sog.
Teileinkünfteverfahren besteuert werden, sind das zvE und die darauf entfallende Einkommensteuer gem. § 51a Abs.2 EStG für Zwecke der Kirchensteuer gesondert zu berechnen. Auch im Rahmen der Kapitalertragsteuer wird die Kirchensteuer mit 8 % bzw.9 % berücksichtigt.
- Bei der Berechnung der Kirchensteuer für die Kapitalertragsteuer wird bereits berücksichtigt, dass die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer analog eines Sonderausgabenabzugs reduziert, vgl.
- Apitalertragsteuer und Kirchensteuer,
- Die Kirchensteuergesetzgebung der meisten Länder (Ausnahme: Bayern) und die entsprechenden Regelungen der meisten evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen (Erz-)Bistümer ermöglichen Kirchenmitgliedern eine „Kappung” der Kirchensteuer.
Diese führt bei hohen Einkommen, die über der so genannten Kappungsschwelle liegen, zur Begrenzung der Kirchensteuer auf 2,75 bis 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens. In der Mehrzahl der Länder erfolgt die Kappung von Amts wegen: Das Finanzamt berücksichtigt die für den Kirchensteuerpflichtigen günstigste Regelung.
Auf welchen Betrag wird die Abgeltungssteuer berechnet?
Höhe der Abgeltungssteuer – Der Pauschalsatz beträgt 25 % von Ihren Kapitaleinkünften über Ihrem Sparer-Pausch-betrag von 801 Euro (Einzelperson, für Paare 1.602 Euro). Die Kirchensteuer beträgt überall 9 %, nur in den beiden Ländern Baden-Württemberg und im katholischen Bayern sind es 8 %.
Manche Menschen sind konfessionslos und somit von der Kirchensteuer befreit. Im Abgeltungssteuerrechner ist die pauschale Abgeltungssteuer mit 25 % voreingestellt, doch es gibt hiervon Ausnahmen. Sollten Sie insgesamt weniger als 25 % Einkommensteuer zahlen, können Sie auch Ihre Kapitalerträge individuell besteuern lassen und zahlen dann weniger.
Diese Möglichkeit wird jedoch nur selten gewählt. Hier die Steuersätze im Überblick:
ohne Kirchensteuer: Abgeltungssteuer gesamt 26,3750 %mit 8 % Kirchensteuer: Abgeltungssteuer gesamt 27,8186 %mit 9 % Kirchensteuer: Abgeltungssteuer gesamt 27,9951 %
Da Ihre inländische Bank oder Ihr Broker die Abgeltungssteuer abführen, können Sie diese nicht umgehen und müssen auf die entsprechende Kontodeckung achten. Die Steuer wird nur auf die Kapitalerträge erhoben, also auf Zinsen oder Spekulationsgewinne (§§ 20, 32, 43 EStG).
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Abgeltungssteuer?
Alte Aktien kannst Du steuerfrei verkaufen – Das System der Abgeltungssteuer wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die bis Ende 2008 gekauft wurden, gilt daher eine Besonderheit: Du kannst diese auch heute noch steuerfrei verkaufen.
- Generell gilt für den Aktienverkauf das Prinzip „first in, first out”.
- Das heißt, dass zuerst angeschaffte Wertpapiere als zuerst verkauft gelten.
- Dementsprechend werden diese steuerlich behandelt.
- Dies kannst Du zu Deinem Vorteil ausnutzen.
- Hast Du beispielsweise 100 Fresenius-Aktien 2008 erworben und zudem ein Jahr später weitere 100 und willst nun 150 davon verkaufen, dann kannst Du 100 davon steuerfrei verkaufen und 50 nach dem Abgeltungssteuersatz.
Um solche Bestände leichter voneinander abgrenzen zu können, ist es in vielen Fällen besser, neue Anlagen in einem zweiten Depot zu verwahren. Insbesondere Anleger, die sehr oft Wertpapiere kaufen und verkaufen, sollten darüber nachdenken. Online-Depots verlangen oft keine Grundgebühren, weswegen das finanziell keinen Unterschied macht.
Die günstigsten Depots findest Du in unserem Ratgeber. Achtung: Mit der seit 2018 geltenden Reform der Investmentbesteuerung wurde der Bestandsschutz von Investmentfonds aufgehoben: Anleger zahlen dann auf Erträge, die Altfonds ab 2018 erzielen, Abgeltungssteuer jährlich auf eine Pauschale und bei Verkauf.
Erträge, die bis Ende 2017 erzielt wurden, bleiben steuerfrei. Für Privatanleger gibt es einen Freibetrag von 100.000 Euro. Um ihn anwenden zu können, sollten Besitzer von Altfonds diese unbedingt halten. Wie die neue Besteuerung für Altfonds genau funktioniert, liest Du im Detailartikel zur Investmentsteuerreform,
Seit 2009 sind die vorher geltenden Freibeträge in einem Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Er betrug bis 2022 für Ledige 801 Euro im Jahr, für Verheiratete das Doppelte, also 1.602 Euro. Seit 1. Januar 2023 sind es 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro, Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Abrechnung von Werbungskosten in der Steuererklärung gestrichen.
Somit dürfen auch Kosten für einen Kredit, der für den Kauf von Wertpapieren verwendet wird, nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer bei Aktienverkauf?
Aktien versteuern über die Kapitalertragsteuer – Das Steuerrecht spricht beim Handel mit Aktien von Kapitaleinkünften oder Kapitalerträgen. Darunter fallen zum Beispiel Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Dividenden. Seit 2009 müssen Anleger für solche Kapitalerträge eine sogenannte Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungssteuer oder Spekulationssteuer genannt, abführen.
Dadurch werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem fixen Abgeltungssteuersatz besteuert. An den Staat gehen 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Zwar wurde der Solidaritätszuschlag 2021 in Deutschland weitgehend abgeschafft, Allerdings gilt dies nicht für erzielte Kapitalerträge. Hinzu kommt die Kirchensteuer, vorausgesetzt Sie sind noch Mitglied.
Welche Vor- und Nachteile der Austritt hat, finden Sie hier. Ausgenommen von der Kapitalertragssteuer sind Unternehmensanteile, die vor 2009 gekauft wurden. Diese können steuerfrei verkauft werden. Die Abgeltungssteuer soll vor allem den Steuerprozess vereinfachen.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer 2023?
Durch den Freistellungsauftrag ist jährlich ein Freibetrag von bis zu 1.000 € pro Person und 2.000 € pro zusammen Veranlagte steuerfrei (Stand: 2023). Höhe: Die Abgeltungssteuer beläuft sich auf 25 % der erzielten Kapitalerträge bzw. Kapitaleinkünfte.
Wie Rechner Ich Abgeltungssteuer aus?
Abgeltungssteuer-Rechner im Detail erklärt – Willst du die Abgeltungssteuer für deine Kapitalerträge berechnen, hilft dir unser Abgeltungssteuer-Rechner. Er berechnet zwei Dinge für dich:
Die Kapitaleinkünfte vor Steuern, wenn du wissen willst, wie viele Erträge du in Summe erzielen musst, um gewisse Einkünfte nach der Versteuerung zu erhalten. Die Kapitaleinkünfte nach Steuern, die dir schließlich aus deinen gesamten Erträgen nach der Versteuerung übrigbleiben.
Damit der Rechner die gewünschten Summen ermitteln kann, musst du verschiedene Angaben machen. Trage hierfür den Kapitalertrag ein, entweder vor Steuern oder nach Steuern. Außerdem kannst du angeben, ob du einen Freistellungsauftrag erteilt hast und so von dem Steuerfreibetrag von 1000€ (Singles) oder 2000€ (Ehepaare) profitierst.
- Stelle darüber hinaus ein, ob du Kirchensteuer-pflichtig bist und ob eine Teilfreistellung für Aktien in Frage kommt.
- Der Abgeltungssteuer-Rechner berechnet dann den gewünschten Kapitalertrag sowie die Summe der Abgeltungssteuer, des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer.
- Hier für rechnest du 25% Abgeltungssteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer, also 25% + 1,38% = 26,38%.
Kommt außerdem die Kirchensteuer dazu, wird auch diese erhoben. Da die Kirchensteuer aber als Sonderausgabe abzugsfähig ist und damit von der Abgeltungssteuer an sich abgezogen wird, wird die Formel etwas komplizierter. Je nach Bundesland musst du 8% (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (restliche Bundesländer) Kirchensteuer veranschlagen, die auf die Abgeltungssteuer erhoben wird.
- Das bedeutet, die Formel sieht folgendermaßen aus: Kapitalerträge : (4 + Kirchensteuer : 100) = Abgeltungssteuer.
- Durch die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer vermindert sich der Abgeltungssteuerbetrag ein wenig.
- Du rechnest also 100% (Abgeltungssteuer) : 4,08 = 24, 51%.
- Bei einer Kirchensteuer von 9% wäre es also 100% : 4,09 = 24,45% Abgeltungssteuer.
Diese Beträge, also 24,51% bzw.24,45% addierst du mit dem Anteil für die Solidaritätszuschlag, also 1,35% und dem Anteil für die Kirchensteuer von 1,96% bzw.2,2%. So erhältst du den richtigen Prozentsatz für die Abgeltungssteuer.
Wann fällt Abgeltungssteuer weg?
Wann muss ich keine Kapitalertragsteuer zahlen? – Kapitaleinkünfte sind bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Erst wenn sie den sogenannten Sparerpauschbetrag überschreiten, wird Kapitalertragsteuer fällig. Der Freibetrag liegt bei 801 Euro im Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 1.602 Euro.
Um den Pauschbetrag zu nutzen, müssen Sie Ihrer Bank oder dem Anbieter Ihres Wertpapierdepots einen sogenannten Freistellungsauftrag, Damit verhindern Sie damit, dass Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt wird. Haben Sie bei mehreren Instituten Konten oder Depots, sollten Sie den Freibetrag aufteilen,
Dafür sind jeweils eigene Freistellungsaufträge nötig. Der Sparerpauschbetrag darf dabei insgesamt nicht überschritten werden. Doch keine Sorge: Sollten Sie mit Ihrer Aufteilung nicht ganz richtig gelegen und deshalb zu viele Steuern gezahlt haben, können Sie sich diese zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung zurückholen (siehe unten).
Kann man die Abgeltungssteuer zurückholen?
Wann wird keine Kapitalertragsteuer fällig? – Allen Personen steht seit 2023 ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr zu, einem zusammenveranlagten Ehepaar 2.000 Euro, Bis dahin sind die Kapitalerträge steuerfrei und es ist keine Kapitalertragsteuer zu zahlen.
- Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags für Kapitalerträge ist steuerpflichtig.
- Bis 2022 betrug der Freibetrag 801 beziehungsweise 1.602 Euro erhöht.
- Diese Werte musst Du für die Steuererklärung 2022 berücksichtigen, die Du im Jahr 2023 abgibst.
- Mit einem Freistellungsauftrag bis zu dieser Höhe kannst Du verhindern, dass Deine Bank in Deutschland Kapitalertragsteuer abführt.
Führst Du mehrere Konten oder Depots, dann solltest Du den Betrag dementsprechend aufteilen, Jedes Institut benötigt einen eigenen Freistellungsauftrag, dabei darf der Sparerpauschbetrag insgesamt nicht überschritten werden. Oft passiert es jedoch, dass Anlegerinnen und Anleger die Aufträge ungeschickt verteilt haben und einen Steuerabzug hatten – trotz eines nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrags.
Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer?
In Deutschland werden die Steuern auf Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt abgeführt, dadurch ist die entsprechende Steuerlast abgegolten. Daher kommt der Name „Abgeltungssteuer’. Sobald die Steuern nicht mehr automatisch abgeführt werden, spricht man von der Kapitalertragsteuer.
Wie kann man Steuern auf Aktien vermeiden?
7 Wege, die Abgeltungssteuer zu umgehen Die Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungssteuer genannt, fällt für Gewinne aus Kapitalerträgen an, also wenn man ETF-Anteile verkauft oder Dividenden ausgeschüttet werden. Wir erklären dir, wie du diese möglichst niedrig halten und möglichst viel Kapitalertragsteuer sparen kannst.
- Die Abgeltungssteuer wird auf Gewinne aus Kapitalanlagen erhoben.
- Vom Gewinn werden 25% Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt.
- Bis zu einem Sparerpauschbetrag von 1000€ sind Kapitalerträge steuerfrei.
- Wer durch einen buy and hold Ansatz keine Gewinne realisiert, zahlt auch keine Abgeltungssteuer.
- Durch geschicktes ausschöpfen des Sparerpauschbetrags und einen buy and hold Ansatz, kann man die Steuerlast reduzieren.
- Richte zunächst bei all deinen Banken und Depots Freistellungsaufträge ein, damit die 1.000€ Sparerpauschbetrag berücksichtigt werden.
- Verteile den Sparerpauschbetrag damit auf die Banken so, dass künftige Gewinne möglichst unter dem Freistellungsauftrag bleiben.
- Kombiniere ausschüttende und thesaurierende ETFs so, dass der Freistellungsauftrag durch die Ausschüttungen ausgeschöpft werden kann oder realisierte Gewinne bis zu diesem Betrag durch geschickte Verkäufe.
In diesem Ratgeber erklären wir dir sieben Möglichkeiten, auf ganz legale Weise Steuern zu reduzieren. Es geht also nicht darum, illegale Steuerschlupflöcher auszunutzen, sondern von Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die der Gesetzgeber so vorgesehen hat.
Was muss ich versteuern wenn ich Aktien verkaufe?
Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer – Seit dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer, Nach dieser sind auf sämtliche Kapitalerträge (also zum Beispiel auf Gewinne aus einem Aktienverkauf) 25 Prozent Steuern, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu bezahlen.
Diese Steuer dient der Vereinfachung der Kapitalertragsteuer, Die Steuer wird von allen Banken in Deutschland direkt einbehalten und ans Finanzamt weitergegeben. So müssen sie nur noch in Sonderfällen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, zum Beispiel, wenn die Bank nicht über die Religionszugehörigkeit informiert wurde.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen. Jedes Jahr! Jetzt kostenlos Informieren.
Wie erfährt das Finanzamt von Aktien?
Welche Länder bei der EU-Zinsrichtlinie mitmachen –
EU-Zinssteuer | ||
EU-Mitgliedsstaaten: | ||
Luxemburg, Österreich | nein | ja |
Alle anderen EU-Staaten 1), auch Deutschland 2) | ja | nein |
Teilnehmende Nicht-EU-Länder: | ||
Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Andorra | nein | ja |
Zum britischen Kronbesitz gehörende Gebiete: | ||
Isle of Man, Kanalinsel Guernsey Kanalinsel Jersey | ja nein | nein ja |
Mit der EU assoziierte Gebiete in der Karibik: | ||
Anguilla (Großbritannien = GB) | ja | nein |
British Virgin Islands (GB) | ja | nein |
Cayman Islands (GB) | ja | nein |
Montserrat (GB) | ja | nein |
Bonaire, Sint Eustatius und Saba 3) | ja | nein |
Curaçao und Sint Maarten 3) | nein | ja |
Turks- und Caico Islands (GB) | ja | nein |
Durch die EU-Zinsrichtlinie können keine Zinserträge aufgespürt werden, die Ihnen vor dem Inkrafttreten der Richtlinie am 1.7.2005 im Ausland zugeflossen sind. Auch vor diesem Starttermin aufgelöste Konten und Depots bleiben unentdeckt. Betroffen von der EU-weiten Zinsregelung sind unmittelbar natürliche Personen, die einen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben und die Zinserträge auf einem Konto bei einer Zahlstelle (i.d.R.
- Eine Bank) in einem anderen Land erhalten, das bei der EU-Zinsrichtlinie mitmacht.
- Nicht erfasst werden derzeit noch Zinserträge von juristischen Personen, wie Kapitalgesellschaften (z.B.
- Deutsche GmbH, englische Limited, spanische Sociedad Limitada), Familienstiftungen, Trusts, Offshore Companies und gewerblich tätige Personengesellschaften.
Hier sind aber mit Wirkung ab 1.1.2017 Verschärfungen vorgesehen. Die Kontrollmitteilungen haben nachfolgende Daten zum Inhalt (vgl. § 8 ZIV), wobei mit wirtschaftlicher Eigentümer derjenige gemeint ist, für den die Zinszahlung bestimmt ist, also in der Regel der Inhaber des ausländischen Kontos:
- Name und bei deutschen Konten bzw. Depots die Steuer-Identifikationsnummer des wirtschaftlichen Eigentümers; ohne diese Nummer Geburtsdatum und Geburtsort;
- die Wohnsitzadresse des wirtschaftlichen Eigentümers anhand der bei der Konto- oder Depoteröffnung festgestellten Adresse;
- Name und Adresse der Zahlstelle (in der Regel die ausländische Bank, bei der Sie Ihr Konto oder Depot führen);
- die Kontonummer (IBAN) bzw. Depotnummer oder – falls eine solche nicht existiert – die Bezeichnung der Forderung (mittels ISIN-Code), aus der die Zinsen stammen (z.B. die Tafelpapiere);
- das Kalenderjahr der Zinszahlung oder Zinsgutschrift, bei Kontrollmeldungen Großbritanniens das Steuerjahr;
- Art der Zinserträge, Höhe des gezahlten Betrages und die Währung. Zu melden sind die Brutto-Zinsbeträge, also vor Abzug der ausländischen Quellensteuer gemäß DBA und evtl. gezahlter Stückzinsen.
Die Banken bzw. sonstigen Zahlstellen haben bis zum 31. Mai des Kalenderjahres nach der Gutschrift oder Auszahlung der relevanten Kapitalerträge Meldung an die zuständige Behörde ihres Landes zu machen. Diese Behörde leitet dann einmal jährlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Jahres des Zinszuflusses die Auskünfte auf elektronischem Weg an die zuständige Behörde des Mitgliedstaates weiter, in dem der Kontoinhaber ansässig ist.
- In Deutschland ist das das Bundeszentralamt für Steuern.
- Von dort gelangen die Daten zum Wohnsitzfinanzamt des Anlegers, der davon nichts erfährt.
- Auch wenn auf Ihrem ausländischen Konto nur wenige Cent Zinsen landen, besteht die Meldepflicht! Ihr Wohnsitzfinanzamt erhält dann Kenntnis von Ihrem ausländischen Konto.
Die einzubehaltende EU-Zinssteuer beträgt
- 15 % vom 1.7.2005 bis 30.6.2008,
- 20 % vom 1.7.2008 bis 30.6.2011,
- 35 % seit dem 1.7.2011.
Der Abzug der EU-Zinssteuer erfolgt zum Zeitpunkt der Auszahlung bzw. Gutschrift des Zinsbetrages, und zwar zeitanteilig. Zusätzlich zur EU-Zinssteuer wird die normale ausländische Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen erhoben. Die EU-Zinssteuer wird in der Schweiz als sogenannter EU-Steuerrückbehalt nur von Zinsen aus ausländischen Quellen einbehalten, wenn also z.B.
der Emittent der Anleihe, die in Ihrem Schweizer Depot eingebucht ist, seinen Geschäftssitz in Frankreich hat. Dagegen wird auf Erträge aus Schweizer Finanzprodukten (z.B. schweizerische Festgeldguthaben, Wertpapiere schweizerischer Emittenten) die schweizerische Verrechnungssteuer von 35 % erhoben. Die EU-Zinssteuer ist keine Abgeltungsteuer.
Sie müssen Ihre ausländischen Zinserträge also trotz Abzugs der EU-Zinssteuer voll in Deutschland versteuern. Allerdings dürfen Sie die EU-Zinssteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, damit sie auf die im Steuerbescheid festgesetzte 25 %ige Abgeltungsteuer angerechnet oder Ihnen erstattet wird.
- Dazu ist eine entsprechende Original-Bescheinigung der ausländischen Zahlstelle über den Steuerabzug vorzulegen.
- Zur Anrechnung tragen Sie die EU-Zinssteuer in die Anlage KAP auf der Rückseite in die Zeile 56 anzurechnende ausländische Quellensteuer nach der ZIV ein.
- Die EU-Zinssteuer wird Ihnen in voller Höhe erstattet, auch wenn Sie mit Ihren gesamten Einkünften aus Kapitalvermögen unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen ( § 14 ZIV ).
Der Anrechnungshöchstbetrag nach § 34c EStG kommt nicht zur Anwendung ( FG Hamburg vom 30.12.2011, 3 K 160/11, EFG 2012 S.1162 ). Die Anrechnung der Zinssteuer hat aber keine Auswirkung auf die Berechnung der Kirchensteuer, die auf die Abgeltungsteuer fällig wird ( BMF-Schreiben vom 9.10.2012, BStBl.2012 I S.953Rz.148 ).
- Alle Staaten, die die EU-Zinssteuer einbehalten, müssen den Kontoinhabern die Möglichkeit geben, diesen Abzug zu vermeiden.
- Sie können daher Ihre ausländische Bank bzw.
- Zahlstelle ausdrücklich zu Kontrollmitteilungen ermächtigen.
- Alternativ können Sie Ihrem deutschen Wohnsitzfinanzamt Ihre ausländische Bankverbindung mitteilen und dafür eine Bescheinigung zur Freistellung vom Zinssteuerabzug zur Vorlage bei der ausländischen Bank erhalten, die drei Jahre gültig ist.
Die Zinsinformationsverordnung (ZIV) gilt zwar nur für deutsche Kreditinstitute, die Kunden mit Wohnsitz im an der EU-Zinsrichtlinie teilnehmenden Ausland Zinsen gutschreiben oder auszahlen. In den anderen teilnehmenden Staaten gelten aber vergleichbare Regeln wie nachfolgend aufgeführt.
- laufende Zinsen aus Kontoguthaben, Anleihen und Tafelpapieren inkl. damit verbundener Prämien und Gewinne;
- aufgelaufene Zinsen aus Finanzinnovationen;
- ausgeschüttete Zinsen aus Investmentanteilen, thesaurierte Zinsen aber erst bei Anteilsrückgabe bzw. Veräußerung;
- Zinsen aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen und Genussrechten;
- Einnahmen aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen.
Derzeit noch nicht erfasst werden insbesondere Dividenden aus Aktien, Gewinne aus Zertifikaten, Wertpapierveräußerungen und Termingeschäften, Erträge aus offenen und geschlossenen Immobilienfonds sowie Zinsen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Ab 1.1.2017 werden aber einige dieser Ausnahmefälle gestrichen, um Steuerschlupflöcher zu schließen.
Für wen gilt die Abgeltungssteuer?
Wen betrifft die Abgeltungssteuer? – Die Abgeltungssteuer gilt für alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (Steuerinländer) und z.B. Erträge aus Kapital erzielen. Von der Abgeltungssteuer betroffen sind somit auch deutsche Crowdinvestoren, allgemein Geldsparer, Aktieninhaber, Zertifikate- und Fondsanleger, die aus Ihrer Anlage Einnahmen erzielen.
Wie viel Steuern auf Erspartes?
Sparerpauschbetrag direkt bei der Bank berücksichtigen – Damit die Bank, die die Kapitalerträge auszahlt, auch den Sparerpauschbetrag direkt berücksichtigt, musst Du als Anleger der Bank einen übersenden, für den Du zwingend Deine brauchst. Achtung : Hattest Du bis Ende 2022 einen oder mehrere Freistellungsaufträge, so müssen die Banken diese wegen des erhöhten Sparerpauschbetrags (von 801 auf 1.000 Euro ab dem 1.
- Januar 2023) automatisch um knapp 25 Prozent erhöhen.
- Hinweise zu den Freistellungaufträgen stellen nahezu alle Banken und Sparkassen auf ihren Internetseiten bereit.
- Falls weder ein Freistellungauftrag noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt oder die Kapitalerträge über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, zieht das Kreditinstitut 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von den Erträgen ab.
Zusammen veranlagte Ehegatten können Freistellungsanträge grundsätzlich nur gemeinsam stellen.
Wer bekommt Abgeltungssteuer zurück?
Voraussetzungen, um Kapitalertragsteuer zurückzuholen – Nicht jeder muss die Anlage KAP ausfüllen, doch viele sollten es. Denn häufig wurde die Kapitalertragsteuer abgeführt, ohne dass Sie sie hätten bezahlen müssen. Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie die Steuer zurück:
Wenn Sie eine Rente beziehen, können Sie Kapitalerträge über den Altersentlastungsbetrag zurückholen. Dieser beträgt 1.900 Euro und gilt für Nebeneinkünfte wie Kapitalerträge. Beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen als Single weniger als 15.721 Euro und als Paar weniger als 31.442 Euro, greifen Sie auf die Günstigerprüfung zurück. Dabei beträgt Ihr allgemeiner Steuersatz weniger als 25 Prozent, wodurch der günstigere Steuersatz auch auf Kapitalerträge angewendet wird. Wenn Sie den Freistellungsauftrag vergessen oder zu niedrig angegeben haben, erhalten Sie alle Steuern auf Einkünfte bis zur Sparer-Pauschbetragsgrenze zurück. Sofern Sie bei einer Bank viele Kapitalerträge erzielt haben, bei einer anderen jedoch einen Verlust, können Sie diesen mit der Anlage KAP verrechnen und so Steuern zurückbekommen.
Die Kapitalertragsteuer holen Sie vom Finanzamt zurück. imago images / Fernando Baptista
Wird die Abgeltungssteuer mit der Einkommensteuer verrechnet?
Grundsätzlich bleiben Erträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, bei der Einkommensteuerveranlagung außen vor. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, diese Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann auf die Einkommensteuer angerechnet.
Wird die Abgeltungssteuer mit der Einkommensteuer verrechnet?
Grundsätzlich bleiben Erträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, bei der Einkommensteuerveranlagung außen vor. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, diese Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann auf die Einkommensteuer angerechnet.
Wie zahlt man Steuern auf Aktiengewinne?
Aktien-Gewinne versteuern: So funktioniert’s – Du hast dein Geld in einzelne Aktien oder Aktienfonds angelegt und dein Depot entwickelt sich prächtig? Herzlichen Glückwunsch! Bevor du dir deine Gewinne auszahlen lässt, sie also realisierst, solltest du wissen: All die Gewinne, die du mit Aktien oder anderen Wertpapieren erzielst, musst du versteuern.
- Dazu zählen zum Beispiel auch Zinsen auf deinem Tagesgeldkonto, ausgezahlte Dividenden oder eben Kursgewinne.
- Seit 2009 unterliegen Kapitalerträge von Aktien und anderen Wertpapieren der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent.
- Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Die Steuer wird automatisch ohne dein Zutun abgezogen. Die Steuerschuld auf Kapitalerträge ist damit abgegolten und genau daher hat die Steuer auch ihren Namen: Abgeltungsteuer. Sie gilt also auf alle Kapitalerträge – allerdings erst ab einem bestimmten Freibetrag.
Wie hoch ist der Sparerfreibetrag 2023?
Jedem steht ein Freibetrag zu – auch Kindern – Insgesamt darf ab 2023 jede Sparerin und jeder Sparer 1.000 Euro an Kapitalerträgen freistellen, Ehegatten also gemeinsam 2.000 Euro ( Zusammenveranlagung ). Bis 2022 waren es 801 beziehungsweise 1.602 Euro.
Apitalerträge von Kindern werden nicht in den Sparerpauschbetrag der Eltern eingerechnet. Für die Konten von Minderjährigen können Eltern jeweils einen gesonderten Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) stellen. Dieser muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.
Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 44a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Er besagt, dass keine Steuern abgezogen werden, sofern die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. Zu viel bezahlte Abgeltungssteuer kannst Du Dir über Deine Steuererklärung rückerstatten lassen.
Es reicht, wenn Du pro Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag für jeweils alle Konten und Depots erteilst. Die frühere Aufteilung pro Konto und Depot ist nicht mehr nötig. Hast Du bei mehreren Kreditinstituten Konten und Depots, kannst Du den Sparerpauschbetrag aufteilen und die Teilbeträge auf die Freistellungsaufträge den einzelnen Banken zuweisen.
Du musst also die Summe Deiner Kapitalerträge bei jeder Bank abschätzen und die Freibeträge sorgfältig verteilen.