4. Wie hoch ist der aktuelle Freibetrag? – Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1 330,16 Euro (bisher: 1 252,64 Euro) monatlich. Dies entspricht einer Erhöhung um 6,19 %. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 ZPO ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1 339,99 Euro pfändungsgeschützt.
Wie hoch ist 2023 die pfändungsgrenze?
Zusätzlich ein Pfändungsschutzkonto? – Jeder Schuldner hat das Recht, ohne ein gerichtliches Verfahren Pfändungsschutz für ein Girokonto zu bekommen, in Form eines sogenannten P-Kontos ( § 850k ZPO ). Der Schutzbetrag auf dem Pfändungsschutzkonto gewährt zunächst einmal nur einen statischen Grundfreibetrag, der unabhängig von der Höhe des Einkommens für alle Betroffenen gleich hoch ist.
Die geschützte Summe beträgt seit 1. Juli 2022 monatlich 1.339,99 Euro; ab 1. Juli 2023 steigt der geschützte Betrag auf 1.409,99 €. Es kann sein, dass der Pfändungsschutz bei Arbeitseinkommen höher ist als der Basispfändungsschutz durch das Pfändungsschutzkonto, etwa weil der Kontoinhaber mehr verdient und sich der Pfändungsfreibetrag dadurch erhöht.
Dadurch kann ein bereits gepfändeter Lohn durch eine zusätzliche Kontopfändung nochmals der Pfändung unterzogen werden. Um das volle unpfändbare Einkommen zu sichern, kannst Du einen Antrag auf Aufstockung des Pfändungsfreibetrages stellen ( § 850k ZPO Abs.4 ZPO ).
Wie viel Geld darf auf ein P-Konto bleiben?
Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.340 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden. Off Das P-Konto bietet Schutz vor Kontopfändungen in drei Stufen:
- Basisschutz für Guthaben in Höhe von 1.340 Euro Voraussetzung: Umwandlungsantrag des Kontoinhabers bei seiner Bank
- Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung bei Unterhalt / Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im Haushalt / Kindergeld / einige weitere Leistungen Voraussetzung: Vorlage einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung durch die Kontoinhaber:innen bei ihrer Bank
- Individuell festgesetzter Freibetrag mit Beschluss/Bescheid bei höheren Einkünften und Sonderfällen Voraussetzung: Antrag mit Nachweisen bei Vollstreckungsgericht/Vollstreckungsbehörde
Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reicht ein entsprechendes Umwandlungsverlangen der Kontoinhaber:innen gegenüber ihrer Bank aus. Auf dem P-Konto ist dann grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von 1.340 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen und Verrechnung geschützt.
- Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.
- Nur in speziellen Fällen ist noch eine gerichtliche Entscheidung bzw.
- Bei öffentlichen Gläubigern eine Entscheidung der vollstreckenden Behörde erforderlich.
- Auf diese Weise sind Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen genauso geschützt wie beispielsweise finanzielle Unterstützungen durch Dritte.
Bei einer Kontopfändung haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen vornehmen. Allerdings: Während Verschuldete keine Alternative zum P-Konto haben, ist es für Kontoinhaber:innen mit schwarzen Zahlen ohne Pfändung nicht zu empfehlen und auch unnötig.
Denn Verbraucher:innen haben häufig noch mit hohen Preisen, eingeschränkten Leistungen und einer gewissen Stigmatisierung bei ihrer Bank zu rechnen, wenn sie ein P-Konto einrichten. Außerdem entfällt mit der Umwandlung die Möglichkeit, einen Dispokredit oder geduldete Überziehung zu nutzen, da P-Konten nur auf Guthaben-Basis geführt werden können.
Wir haben Wissenswertes rund ums Pfändungsschutzkonto zusammengestellt. Mehr Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto),
- Für jede:n nur eins: Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto, also auf den Namen einer Person, geführt werden. Für Inhaber:innen eines Gemeinschaftskontos bedeutet dies, dass jede:r Kontoberechtigte am besten schon dann, wenn mit Pfändungen zu rechnen ist, ein Einzelgirokonto eröffnet, bevor jeweils die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgen kann. Bei Einrichtung oder Umwandlung müssen Sie versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto führen, denn jede Person darf nur eines haben. Das kann überprüft werden. Falsche Angaben hierbei können strafbar sein.
- Nur auf Antrag: Schuldner, die den Kontopfändungsschutz nutzen wollen, müssen selbst aktiv werden. Entweder richten Sie ein neues Konto gleich als P-Konto ein oder wandeln das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank stellen. Da der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu 1 Monat vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln.
- Umstellung kostenlos: Die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto muss kostenfrei sein – nicht jedoch die Kontoführung. Diese darf allerdings nicht teurer werden als zuvor. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung spätestens nach 4 Geschäftstagen vorzunehmen, wenn das Konto gepfändet wurde.
- Mehr Schutz mit Bescheinigung: Auf dem P-Konto können weitere Beträge geschützt sein. Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen zum Beispiel für Ehegatten und Kinder sowie Sozial- oder Asylbewerberleistungen, die für weitere Personen im gemeinsamen Haushalt entgegengenommen werden, können den Grundfreibetrag um weitere Freibeträge erhöhen.
So steht Ihnen für die erste Person, der Sie aufgrund des Gesetzes Unterhalt gewähren (zum Beispiel Ehepartner, Kind) ein weiterer Freibetrag von 500,62 Euro zu. Hinzu kommen zusätzliche Freibeträge von jeweils 278,90 Euro, sofern Unterhalt für weitere gesetzlich Berechtigte geleistet wird.
Unterhaltsberechtigte Personen | Freibetrag in Euro |
---|---|
1 | 1.840,62 |
2 | 2.119,52 |
3 | 2.398,42 |
4 | 2.677,32 |
5 | 2.956,22 |
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Kontoinhaber:in Ihrer Bank eine Bescheinigung vorlegen, dass es sich um solche geschützten Freibeträge oder Geldeingänge handelt. Familienkassen und Sozialleistungsträger müssen, anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen oder auch Arbeitgeber:innen können eine solche Bescheinigung ausstellen.
- Durch eine Bescheinigung können Sie außerdem noch andere über die oben genannten pauschalierten Freibeträge hinausgehende Freibeträge gegenüber Ihrer Bank nachweisen (z.B.
- Einmalige Sozialleistungen oder laufende Leistungen, die Sie zum Ausgleich eines durch gesundheitlichen Schaden bedingten Mehraufwandes erhalten), so dass dann auch diese Beträge auf dem Konto nicht gepfändet werden können.
Den gleichen Schutz können Sie auch durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht erreichen, wenn Sie vor Ort sonst keine Bescheinigung erhalten oder Ihre Bank die vorgelegte nicht akzeptiert. Höhere Freibeträge: Wenn das pfändungsfreie Einkommen höher ist als durch die Bescheinigung geschützt werden kann, sollten Sie zusätzlich beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf individuelle Kontofreigabe stellen.
Bei einer Pfändung durch eine öffentliche Stelle (z.B. Finanzamt) stellen Sie den Antrag direkt dort. Hilfe bei dauernder Unpfändbarkeit: Erhalten Sie regelmäßig Guthaben unterhalb Ihres Freibetrages, können Sie beim Vollstreckungsgericht gemäß § 907 ZPO für jeweils maximal 12 Monate die “Anordnung der Unpfändbarkeit” des Kontoguthabens beantragen.
Damit ist das Konto insgesamt frei, alle Pfändungen laufen für diesen Zeitraum ins Leere und Ihr Kreditinstitut muss weder Freibeträge beachten noch Überwachungen durchführen. Das ist für alle Bezieher:innen von geringen, regelmäßigen Einkünften unterhalb des Freibetrages sinnvoll sowie bei einer Doppelpfändung von Lohn und Konto.
Wie viel Geld hat man bei einem P-Konto zur Verfügung?
Wird ein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, ist unbürokratisch Guthaben in Höhe von 1.340 Euro je Kalendermonat (Grundfreibetrag) geschützt. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.
Was passiert mit dem Geld was über die pfändungsfreigrenze geht?
Was passiert, wenn der Freibetrag wegen doppeltem Zahlungseingang überschritten wird? – Beispiel: Ein Arbeitgeber bezahlt den Lohn für den Monat Oktober erst verspätet im November – sprich der Lohn wird erst im November auf das Konto gebucht, obwohl er eigentlich für den Oktober bestimmt war.
Das Gehalt für den Monat November geht jedoch planmäßig zum Monatsende auf dem betroffenen P-Konto ein. Somit erfolgt ein zweifacher Geldeingang im November. Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen. Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen.
Jedoch kann aus den Abschöpfungen eine Umbuchung nach § 900 Abs.2 ZPO in den Folgemonat erfolgen (max. der Grundfreibetrag 1.340,00€). Ein Arbeitgeber bezahlt den Lohn für den Monat Oktober erst verspätet im November – sprich der Lohn wird erst im November auf das Konto gebucht, obwohl er eigentlich für den Oktober bestimmt war.
- Das Gehalt für den Monat November geht jedoch planmäßig zum Monatsende auf dem betroffenen P-Konto ein.
- Somit erfolgt ein zweifacher Geldeingang im November.
- Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen.
- Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen.
Jedoch kann aus den Abschöpfungen eine Umbuchung nach § 900 Abs.2 ZPO in den Folgemonat erfolgen (max. der Grundfreibetrag 1.340,00€). Fazit: Im Falle eines zweifachen Geldeingangs innerhalb eines Monats, kann der Verbraucher im Folgemonat frei über besagten Betrag (Umbuchung) verfügen.
Die Nachzahlung muss aber bescheinigt werden. Liegt das Gehalt unter 500,00€ dann müssen Sie sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Nachzahlung nach § 904 Abs.4 ZPO ausstellen lassen. Liegt das Gehalt über 500,00€ dann müssen Sie nach § 904 Abs.5 ZPO einen Beschluss beim Amtsgericht beantragen.
Im Falle eines zweifachen Geldeingangs innerhalb eines Monats, kann der Verbraucher im Folgemonat frei über besagten Betrag (Umbuchung) verfügen. Die Nachzahlung muss aber bescheinigt werden. Liegt das Gehalt unter 500,00€ dann müssen Sie sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Nachzahlung nach § 904 Abs.4 ZPO ausstellen lassen.
Wann darf nicht gepfändet werden?
Was bleibt nach einer Lohnpfändung übrig? – Pfändbar ist das Nettoeinkommen, also das, was nach dem Abzug von Beiträgen zur Krankenkasse, zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung und der Lohnsteuer übrig bleibt. Gläubiger können aber nicht das ganze Gehalt pfänden; es bleibt Dir ein Mindesteinkommen, damit Du Deinen Lebensunterhalt weiter bestreiten kannst – wenn auch mit größeren Einschränkungen.
Was Dir Dein Arbeitgeber nach der Pfändung auszahlt, richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, für die Du tatsächlich Unterhalt zahlst. Bist Du verheiratet, dann zählt Dein Ehepartner immer als unterhaltsberechtigte Person, auch wenn er selbst genug verdient. Die Höhe der pfändbaren Beträge ergibt sich aus der sogenannten Pfändungstabelle,
Die wird regelmäßig aktualisiert. Diese Schuldnerschutzvorschrift dient dazu, Dir und Deiner Familie die Existenz weiter zu sichern, aber ermöglicht dem Gläubiger auch Zugriff auf weiteres Einkommen. Seit 1. Juli 2022 beläuft sich der Freibetrag auf rund 1.330 Euro,
- Der Grundfreibetrag erhöht sich, wenn Du als Schuldner für unterhaltsberechtigte Personen aufkommen musst.
- Er liegt zum Beispiel bei einer unterhaltsberechtigten Person bei rund 1.840 Euro, bei einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen bei rund 2.110 Euro.
- Neu: Ab 1.
- Juli 2023 steigen die Freigrenzen.
Der pfändungsfreie Grundbetrag erhöht sich auf 1.402 Euro, Mit einer unterhaltsberechtigten Person beläuft er sich auf 1.940 Euro, bei zwei Personen, für die Unterhalt gezahlt werden muss, dürfen 2.230 Euro nicht gepfändet werden. Was Dir konkret nach einer Pfändung bleibt, kannst Du mit einem Pfändungsrechner berechnen.
Was ist nicht pfändbar?
Unpfändbarkeit bedeutet im Zwangsvollstreckungsrecht, dass eine Pfändung kraft Gesetzes verboten ist.
Sind die 300 Euro Energiepauschale pfändbar?
Ende der Diskussion und Heilung durch den Gesetzgeber? – Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) intendiert der Gesetzgeber die Regelung, dass die Energiepreispauschale unpfändbar ist ( § 122 Satz 2 EStG ), Das Gesetz ist z.Zt. des Redaktionsschlusses noch nicht verabschiedet,
- Zur Begründung führt der Gesetzgeber an: „Der neue Satz 2 regelt, dass die Energiepreispauschale nicht pfändbar ist.
- Mit der Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass die Energiepreispauschale den Empfängern tatsächlich zur Verfügung steht und nicht von Gläubigern gepfändet werden kann.
- Dadurch können die Empfänger die Energiepreispauschale einsetzen, um Zahlungen zu leisten, die durch gestiegene Energiekosten verursacht wurden “.
Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen, was im Sinne einer echten Rückwirkung auch verfassungsrechtlich zumindest bedenklich wäre. Dies wäre war keine Feststellung, die der Rechtsanwender zu treffen hätte, sondern die verfassungsgerichtlich zu klären wäre.
- Es scheint aber auch dahinstehen zu können, denn jedenfalls hat der Gesetzgeber einen Willen zur Rückwirkung (auch wenn er vorhanden gewesen sein mag), in Art.43 nicht zum Ausdruck gebracht.
- Eine verfassungskonforme Auslegung des JStG 2022 muss also zu dem Ergebnis kommen, dass die Regelung zur Unpfändbarkeit erst ab dem ersten Tag nach der Verkündung Gültigkeit haben soll (vgl.
Inkrafttreten, Art.43 JStG 2022). Dass dies unter Umständen bedeutet, Gleiches ungleich zu behandeln, ist eine verfassungsrechtlich zu wertende Frage, die nach hiesigem Dafürhalten aber nicht den Raum dafür öffnet, in jedem Fall über § 765a ZPO zu generellem Pfändungsschutz auch für die Vergangenheit zu gelangen.
Welche Schulden kann ich nicht in die Privatinsolvenz?
Gibt es Schulden, die durch eine Privatinsolvenz nicht gelöscht werden? – Ja, es gibt Schulden, die von der Restschuldbefreiung nicht umfasst werden. Das sind z.B. deliktische Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, Straf- und Bußgelder, Steuerschulden – wenn Sie rechtskräftig verurteilt wurden wegen Steuerhinterziehung und neuerdings Unterhaltsschulden, wenn sie vorsätzlich und pflichtwidrig den Unterhalt nicht gezahlt haben.
Das ein bisschen schwierig also vereinfacht ausgedrückt: Sie hatten das Geld, haben aber absichtlich nicht gezahlt. Und wenn das entsprechend festgestellt wird, dann würden diese Schulden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden. Ansonsten fallen alle Schulen unter die Restschuldbefreiung, insbesondere auch die – was häufig angenommen wird – Schulden beim Finanzamt fallen darunter.
Es sei denn, es handelt sich um eine Steuerhinterziehung.
Wo liegt die pfändungsgrenze bei einem P-Konto?
Ihr Girokonto ist gepfändet und sie können über ihr Guthaben nicht verfügen? Mit einem P-Konto können Sie Ihr Guthaben in einem bestimmten Umfang vor der Pfändung schützen und darüber frei verfügen.
Der Pfändungsfreibetrag beläuft sich ab dem 01.07.2022 auf 1.340,00 Euro pro Kalendermonat.
Der Pfändungsfreibetrag kann entsprechend Ihrer Lebenssituation erhöht sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie einer oder mehreren Personen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt gewähren. In diesen Fällen gelten die folgenden erhöhten Pfändungsfreibeträge:
1.840,62 Euro bei der Unterhaltspflicht gegenüber einer Person,2.119,52 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber zwei Personen,2.398,42 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber drei Personen,2.677,32 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber vier Personen und2.956,22 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber fünf oder mehr Personen.
Kindergeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und bestimmte einmalige Sonderleistungen wie z.B. Kosten für eine Klassenfahrt, die Erstausstattung für die Wohnung, für Kleidung oder bei der Geburt eines Kindes, sind nicht pfändbar. Wird vom geschützten monatlichen Guthaben nicht alles verbraucht, dann kann es auch bis zum Ende des nächsten Monats noch verbraucht werden, im übernächsten Monat aber nicht mehr.
Wie hoch ist der pfändungsfreibetrag 2024?
Höhere Pfändungsfreibeträge gelten ab 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 – Schuldner, die von einer Gehaltspfändung betroffen sind, werden es gerne hören: Die Pfändungsfreigrenzen steigen auch in diesem Jahr recht deutlich, Gerade in Zeiten von steigenden Preisen, insbesondere für Energie und Lebensmittel, ist das ein besonders wichtiges Signal,
Gläubiger dürfen erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.402,28 Euro pfänden, Vorher lag der unpfändbare Teil bei 1.330,16 Euro. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht liegt nicht mehr bei 500,62 Euro, sondern bei 527,76 Euro, Je weiterer Unterhaltspflicht steigt der Pfändungsfreibetrag um 294,02 Euro (statt zuvor 278,90 Euro) Ab einem Nettoverdienst von 4.298,81 Euro darf voll gepfändet werden, Diese Summe betrug in der Pfändungstabelle 2022 bis 2023 noch 4.077,72 Euro.
Wann kommt die Pfändungstabelle 2023?
Neuer Pfändungsfreibetrag im Grundwert ab 1. Juli 2023 – Der § 850c Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) setzt Pfändungsfreibeträge fest, in deren Höhe das Arbeitseinkommen des Schuldners unpfändbar ist. Ab dem 1.7.2023 wird der Pfändungsfreibetrag im Grundwert (Alleinstehende) um 70 Euro steigen.
Ohne Unterhaltspflichten und sonstigen Freibeträge steigt demnach der Pfändungsfreibetrag auf 1409,99 Euro. Bis zum 30.06.2023 liegt der Pfändungsfreibetrag bei 1.339,99 Euro. Beispiel 1: Bei einem Paar mit zwei Kindern gilt dann ein Pfändungsfreibetrag von 2520 Euro. Erst Einkommen darüber darf dann gepfändet werden.
Beispiel 2: Ein Single ohne Unterhaltspflichten hat ein Einkommen von 1 790,00 Euro. Ihm werden 271,40 Euro gepfändet. Beispiel 3: Ein Familienvater mit 3 Kindern verfügt über ein Einkommen von 2610 Euro. Der pfändbare Betrag liegt dann bei 27,58 Euro.