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Wie Hoch Sind Gerichtskosten?

Wie Hoch Sind Gerichtskosten
Gerichtskosten im Zivilprozess

Streitwert Gerichtsgebühren
Bis 1.000 Euro 58 Euro
Bis 1.500 Euro 78 Euro
Bis 2.000 Euro 98 Euro
Bis 3.000 Euro 119 Euro

4 weitere Zeilen

Wie hoch sind Gerichtskosten Tabelle?

Zum Vergleich: § 34 GKG Wertgebühren vor 2021 – (1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 500 Euro 35 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Streitwert bis, Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren, Euro um, Euro
2.000 500 18
10.000 1.000 19
25.000 3.000 26
50.000 5.000 35
200.000 15.000 120
500.000 30.000 179
über 500.000 50.000 180

Wie berechnet man die Gerichtskosten?

Gerichtskosten berechnen im Falle eines Gerichtsverfahrens – Wird außergerichtlich keine Einigung erzielt, kann Klage erhoben werden und der Streit geht vor Gericht weiter. Die Gerichtskosten berechnen sich gemäß Gerichtskostengesetz (GKG) wie folgt: Die Gerichtskosten für die 1.

Instanz in Zivilsachen sind grundsätzlich mit dem 3-fachen Gebührensatz festgesetzt, wenn diese durch ein Urteil beendet wird. Eine 1,0-Gebühr bei einem Streitwert von 10 000 € beträgt 266 € (§ 34 GKG). Somit berechnen sich die Gerichtskosten wie folgt: 3,0 × 266 = 798 €. Gerichtskosten für die Berufung im Zivilrechtsstreit sind grundsätzlich mit der 4-fachen Gebühr festgesetzt.

Somit berechnen sich die Gerichtskosten wie folgt: 4,0 × 266 = 1064 €. Gerichtskosten für die Revision im Zivilprozess sind grundsätzlich mit der 5-fachen Gebühr festgesetzt. Somit berechnen sich die Gerichtskosten für die Revision wie folgt: 5,0 × 266 = 1330 €.

Wie hoch sind Gerichtskosten bei Klage?

Auszug aus der Gebührentabelle –

Streitwert bis Einfache Gebühr
500 Euro 38,00 Euro
1000 Euro 58,00 Euro
1500 Euro 78,00 Euro
2000 Euro 98,00 Euro
3000 Euro 119,00 Euro
4000 Euro 140,00 Euro
5000 Euro 161,00 Euro

Stand: 2023 gemäß Kostenrechtsänderungsgesetz Hier finden Sie die gesamte Gerichtskostentabelle,

    07.

    Wie hoch sind Gerichts und Anwaltskosten?

    Beispiel: Rechtsverfahren mit außergerichtlicher sowie gerichtlicher Vertretung – Rechtsverfahren mit außergerichtlicher sowie gerichtlicher Vertretung bei einem Streitwert von 5.000,00 €,

    Streitwert bzw. Gegenstandswert 5000,00 €
    Außergerichtliche Anwaltskosten eigener Anwalt 1,3 Geschäftsgebühr 492,54 €
    Gerichtliche Anwaltskosten eigener Anwalt 0,65 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr 690,85 €
    Gerichtskosten 3,0 Gerichtskosten 438,00 €
    Eigenes Kostenrisiko 1621,39 €
    Außergerichtliche Anwaltskosten gegnerischer Anwalt 0,00 €
    Gerichtliche Anwaltskosten gegnerischer Anwalt 1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr 925,23 €
    Gegnerisches Kostenrisiko 925,23 €
    Gesamtkostenrisiko 2546,62 €

    Wer berechnet die Gerichtskosten?

    Weiterführende Informationen zu Gerichtskosten – Die 10 wichtigsten Tipps Beratung durch Experten Rechner ↑ Inhalt ↑ Neben Gerichtskosten müssen außerdem die Auslagen des Gerichts erstattet werden. Das können Aufwendungen für Gutachter und für Zeugen sein.

    1. Zusätzlich müssen Sie Kosten für Ihren Rechtsanwalt und, wenn Sie dazu verurteilt werden, auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.
    2. Rechner ↑ Inhalt ↑ Die Kosten eines Verfahrens sollten Sie nicht davor abschrecken, Ihre Interessen durchzusetzen.
    3. Wer nicht genug verdient, kann staatliche Prozesskostenbeihilfe beantragen.

    Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann, wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

    • Dieser Antrag muss jedoch immer sofort bei Einreichen der Klage ebenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden! Rechtschutzversicherte sollten dagegen vorab prüfen, für welche Verfahren ihr Vertrag eintritt.
    • Rechner ↑ Inhalt ↑ Unser Rechner für die Ermittlung von Gerichtskosten gilt für alle zivilrechtlichen Auseinandersetzungen und ähnliche Fälle.

    Dazu gehören Verfahren vor den Amts- und Landesgerichten, arbeitsrechtliche Klagen sowie Familienstreitigkeiten. Ob die Klagen zwischen Bürgern untereinander geführt werden oder ob Unternehmen beteiligt sind, spielt hier keine Rolle. Gebühren bei Strafprozessen regeln sich nach der Höhe der ausgesprochenen Strafen und können hier nicht berücksichtigt werden.

    Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen aber sicher in diesem Fall gern weiter. In der Regel zahlen die Verlierer eines Zivilprozesses die Gerichtskosten. Die deutsche Prozessordnung sieht jedoch vor, dass schon kurz nach Einreichen der Klage ein Vorschuss auf die Gerichtskosten zu entrichten ist, und zwar von der klagenden Partei.

    Gewinnt sie, wird ihr der Vorschuss erstattet und vom Gegner eingefordert. Für die Berechnung ihrer Gebühren sind deutsche Gerichte an das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNozKG) gebunden. Familiengerichte berücksichtigen das Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren ist der Streit- bzw. der Gegenstandswert. In zivilrechtlichen Verfahren geht es um die Durchsetzung materieller Interessen eines Klägers. Die Gerichte bezeichnen dies als Streitwert (nur wenn es eine außergerichtliche Einigung gibt, sprechen sie von einem Gegenstandswert).

    Oft lassen sich diese Werte auf den Euro genau beziffern. Bei Schadensersatzforderungen etwa sind es die Aufwendungen für die Neubeschaffung oder die Reparatur des beschädigten Gutes oder auch der erlittene Verdienstausfall des Geschädigten. Komplizierter wird es, wenn ein konkreter Betrag vorher nicht bekannt ist.

    Welcher Schaden ist zum Beispiel entstanden, wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung klagt? Wenn es um eine Erhöhung einer monatlich wiederkehrenden Leistung wie eine Miete geht, welcher Zeitraum wird dann betrachtet? Das Gericht, bei dem die Klage eingegangen ist, muss den Streitwert vorab festlegen.

    Sachverhalt Streit- / Gegenstandswert
    Klage gegen Kündigung des Jobs 3 Monatsgehälter bzw. – löhne
    Klage gegen Abmahnung 1 Monatsgehalt bzw. – lohn
    Klage gegen Kündigung Mietvertrag 1 Jahresmiete
    Klage gegen Mieterhöhung Unterschiedsbetrag zwischen neuer und alter Miete

    Den Streitwert bestimmt das zuständige Gericht. Der Streitwert kann aber auch darüber bestimmen, in welchem Gericht das Verfahren stattfinden muss. So sind für Prozesse mit einem relativ geringen Streitwert, der unter 5.000 Euro liegt, stets die Amtsgerichte zuständig.

    1. Das sind zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten.
    2. Liegt der Streitwert unter 600 Euro, ist keine Berufung gegen das Urteil zulässig.
    3. Vor Familiengerichten wird der Verfahrenswert, wie der Streitwert hier genannt wird, anders berechnet.
    4. Im Scheidungsverfahren etwa ist der Verfahrenswert das Dreifache des gemeinsamen Monatsverdienstes beider Partner.

    Die Höhe des gemeinsamen Vermögens der Eheleute fließt ebenfalls in die Berechnung mit ein, dafür werden Aufschläge ermittelt. Mindestens beträgt aber der Verfahrenswert hier 3.000 Euro. Rechner ↑ Inhalt ↑ Nach Ermittlung (oder auch Schätzung) durch das zuständige Gericht erhält der Kläger die Aufforderung, einen Vorschuss auf die Gerichtskosten zu zahlen.

    Dieser entspricht in der Regel der vollen Höhe der Gerichtsgebühren, ohne Auslagen. Bevor der Vorschuss nicht eingegangen ist, wird die Klageschrift dem Beklagten nicht zugestellt. Der Zahlungseingang ist also Voraussetzung für den Prozessbeginn. Mit dem Urteil des Prozesses legt das Gericht dann fest, wer die Gerichtskosten tragen muss.

    In der Regel ist das der Verlierer des Verfahrens.

    Wie lange zahlt man Gerichtskosten?

    Gerichtskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu zahlen | Deutsches Anwalt, Zusammenfassung In Anlehnung an die herrschende Meinung hat das LG Nürnberg-Fürth entschieden, dass die Zustellung einer Beschluss-Anfechtungsklage nicht mehr “demnächst” i.S.v.

    Erfolgt, wenn der Kläger nicht innerhalb von 14 Tagen den Kostenvorschuss nach Anforderung des Gerichts einzahlt. Der anwaltlich vertretene Kläger hat sich dabei das Verschulden seines Rechtsanwalts zuzurechnen (). Ein Wohnungseigentümer hatte durch seinen Rechtsanwalt Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Eigentümerversammlung erhoben.

    Die Anfechtungsklage ging fristgemäß am 23.11.2007 bei Gericht ein. Ein Prozesskostenvorschuss wurde nicht eingezahlt. Nach zunächst vorläufiger Streitwertfestsetzung berichtigte später das Amtsgericht den Streitwert mit Beschluss vom 7.1.2008. Mit Verfügung vom gleichen Tag wurde der Kläger zur Einzahlung des entsprechenden Kostenvorschusses aufgefordert.

    1. Mit Schriftsatz vom 28.1.2008, eingegangen bei Gericht an diesem Tag, reichte dieser einen Verrechnungsscheck mit dem angeforderten Prozesskostenvorschuss ein.
    2. Daraufhin wurde mit Verfügung des Gerichts vom 31.1.2008 die Klagezustellung veranlasst.
    3. Die Zustellung erfolgte an die übrigen Wohnungseigentümer am 4.2.2008.

    Das Amtsgericht hatte die Anfechtungsklage abgewiesen, da die Klagefrist des versäumt worden sei. Das Rechtsmittelgericht hat nunmehr auch die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Kläger hatte nämlich die Klagefrist des versäumt.

    1. Die Anfechtungsklage ist zu Recht zurückgewiesen worden.
    2. Die Eigentümerversammlung war am 24.10.2007.
    3. Die Klagefrist lief damit am 24.11.2007 ab.
    4. Die Klagezustellung erfolgte aber erst am 4.2.2008.
    5. Es erfolgte keine Rückwirkung der Zustellungswirkung gemäß auf den Eingang der Klage bei Gericht.
    6. Denn die Zustellung erfolgte nicht “demnächst”.

    Als “demnächst” gilt die Zustellung, wenn der Kläger alles in seiner Macht stehende getan hätte, um die Zustellung an den Gegner zu bewirken. Das war vorliegend nicht der Fall. Der Kläger hatte die Pflicht, spätestens nach Festsetzung des endgültigen Streitwerts und Anforderung des Prozesskostenvorschusses mit Schreiben vom 7.1.2008 den Vorschuss in angemessener Frist einzuzahlen.

    Was ist wenn ich Gerichtskosten nicht zahlen kann?

    Welche Kosten deckt die Prozesskostenhilfe ab? Welche Risiken bestehen dennoch? – Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, muss die Partei für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts je nach ihren finanziellen Verhältnissen gar keine Zahlungen oder nur gesetzlich festgelegte Ratenzahlungen leisten.

    1. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden übernommen, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beiordnet, was besonders beantragt werden muss.
    2. Wann man von den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Anwalts völlig befreit ist, bzw.
    3. In welchen Fällen eine Ratenzahlungsverpflichtung besteht, wird in der Broschüre „ Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe ” näher erläutert.

    Die Prozesskostenhilfe schließt außerdem nicht jedes Kostenrisiko aus. Insbesondere erstreckt sie sich nicht auf die Kosten, die die gegnerische Partei zum Beispiel für ihren Rechtsanwalt aufwendet. Verliert eine Partei das Gerichtsverfahren, so muss sie dem Gegner diese Kosten in aller Regel auch dann erstatten, wenn ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.

    Kann man Gerichtskosten auch in Raten zahlen?

    § 4 Die Erstattung der Gebühren / 3. Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung | Deutsches, Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung hat der Rechtsanwalt auch wegen der Differenz zwischen der gesetzlichen Regelvergütung und den PKH-Gebühren gemäß einen Anspruch gegen die Staatskasse die Differenz für ihn einzuziehen und an ihn weiterzuleiten.

    1. Gemäß hat die Staatskasse die sog.
    2. Weiteren Gebühren bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach einzuziehen, wenn dies nach den Vorschriften der und nach den vom Gericht getroffenen Bestimmungen zulässig ist.
    3. Daher hat die PKH-Partei die Ratenzahlung solange fortzusetzen, bis auch die Differenz zwischen der gesetzlichen Regelgebühren und den PKH-Gebühren abgedeckt ist.

    Nach sind allerdings höchstens 48 Raten zu zahlen, und zwar für den ganzen Prozess ohne Rücksicht auf die Instanzen. Mit 48 Raten ist nicht die Laufzeit ab Bewilligungsbeschluss gemeint, sondern die Zahl der tatsächlich geleisteten Raten. Bei erst nachträglicher Anordnung der Ratenzahlung aufgrund verbesserter Einkommensverhältnisse oder zwischenzeitlichem Wegfall der Ratenzahlungen wegen verschlechterter Einkommensverhältnisse zählen die ratenfreien Monate nicht mit.

    Wann kommt die Rechnung vom Gericht?

    Erhebung von Gerichtskosten – Quelle: Justiz NRW Erhebung von Gerichtskosten Vorläufige Wertfestsetzung durch das Gericht Berechnung der zu zahlenden Gebühr Weitere Kosten Prozesskostenhilfe Erhebung von Gerichtskosten Grundsätzlich werden in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren erhoben (Ausnahmen: gerichtskostenfreie Verfahren in einzelnen Sachgebieten, zum Beispiel Ausbildungsförderung, Jugendhilfe, Asylrecht).

    In Klage- und Berufungsverfahren werden die Gerichtsgebühren schon mit dem Eingang der Klage- bzw. Berufungsschrift bei Gericht fällig. Der Kläger oder die Klägerin bzw, der Berufungsführer oder die Berufungsführerin muss also die Gebühren schon zu Beginn des Verfahrens zahlen. Das Oberverwaltungsgericht erstellt hierzu eine Kostenrechnung.

    Wer am Ende tatsächlich die Kosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Grundsätzlich gilt, dass der jeweils unterlegene Beteiligte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Hat die Klage oder Berufung Erfolg, bekommt man in Höhe der zunächst gezahlten Gebühren einen Erstattungsanspruch.

    Dieser Anspruch muss gegen den Unterlegenen oder die Unterlegene geltend gemacht und notfalls das (gebührenfreie) Kostenfestsetzungsverfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels beim Gericht beantragt werden. Eine andere Regelung gilt für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) sowie auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht.

    Hier müssen die Gebühren nicht schon vorab gezahlt werden. Eine Kostenrechnung erhält man erst nach Abschluss des Verfahrens. Auch hier gilt für die endgültige Kostenentscheidung der Grundsatz: Wer verliert, trägt die Kosten. Vorläufige Wertfestsetzung durch das Gericht Sofern Gebühren mit Eingang des Verfahrens zu erheben sind, setzt das Gericht durch Beschluss den so genannten Streitwert vorläufig fest.

    Die endgültige Festsetzung erfolgt in diesen Fällen erst später, wenn über das Verfahren insgesamt entschieden wird oder sich die Sache anders erledigt, etwa durch gütliche Einigung (Vergleich) oder Klagerücknahme. Ein Beschluss zur vorläufigen Festsetzung des Streitwerts unterbleibt, wenn dieser ohnehin eindeutig feststeht, also ein bestimmter Geldbetrag streitig ist oder das Gesetz einen festen Wert vorgibt.

    Wichtig: Der festgesetzte Streitwert ist nicht etwa mit den zu zahlenden Gerichtskosten identisch! Der Streitwert dient lediglich als Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren. Die Höhe des Streitwerts richtet sich danach, welche Bedeutung die Sache für den Kläger oder die Klägerin hat. entwickelt, an dem man sich orientieren kann. Bietet die Sache keine genügenden Anhaltspunkte für die Festsetzung eines speziellen Streitwerts, wird der gesetzliche „Auffangstreitwert” festgesetzt; er beträgt für das Klageverfahren 5.000 Euro. Berechnung der zu zahlenden Gebühr: Die bei Eingang einer Klage- oder Berufungsschrift zu zahlende Verfahrensgebühr wird in zwei Schritten errechnet: Grundbetrag: Zunächst ist der Grundbetrag zu ermitteln, der sich nach dem Streitwert richtet.

    Streitwert (genau) in Euro Grundgebühr in Euro
    2000 89
    3000 108
    4000 127
    5000 146
    10000 241
    25000 371
    50000 546
    200000 1746

    Eine vollständige Tabelle der Grundgebühren findet sich in der Anlage zum Gerichtskostengesetz (GKG ). Verfahrensgebühr beim Verwaltungsgericht – Grundbetrag mal 3: Die zu Beginn des Klageverfahrens zu zahlende Verfahrensgebühr beläuft sich auf das Dreifache des Grundbetrages.

    1. In einem zweiten Schritt ist also die nach dem Streitwert ermittelte Grundgebühr mit 3 zu multiplizieren.
    2. Verfahrensgebühr beim Oberverwaltungsgericht – Grundbetrag mal 4: Die bei Eingang der Klageschrift oder bei der Durchführung des Berufungsverfahrens zu zahlende Verfahrensgebühr beläuft sich auf das Vierfache des Grundbetrages.

    Hier ist also die nach dem Streitwert ermittelte Grundgebühr mit 4 zu multiplizieren. Berechnungsbeispiele: Für eine Klage beim Verwaltungsgericht mit dem Auffangstreitwert von 5.000 Euro ist eine Verfahrensgebühr von 3 x 146 Euro = 438 Euro zu zahlen, für eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro eine Gebühr von 3 x 241 Euro = 723 Euro.

    Die geringste mögliche Gebühr – bei einem Streitwert bis zu 500 Euro – beträgt 3 x 35 = 105 Euro. Die Gebühren ermäßigen sich nachträglich in bestimmten Fällen. So reduziert sich im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Gebühr etwa bei einer Klagerücknahme auf ein Drittel. Da man die gesamte Gebühr schon zu Beginn des Verfahrens gezahlt hat, bekommt man in einem solchen Fall also zwei Drittel des gezahlten Betrages wieder von der Oberjustizkasse Hamm erstattet.

    In Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes sind die Gebühren geringer. Hier wird der Grundbetrag nur mit 1,5 bzw. bei erstinstanzlichen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht mit 2 multipliziert. Außerdem ist der Streitwert in der Regel geringer als im Hauptsacheverfahren (Klageverfahren). eines Verfahrens beim Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht informieren wollen, finden Sie dazu eine ausführliche Darstellung auf der Website des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Weitere Kosten Zu den Gerichtsgebühren können unter Umständen noch weitere Gerichtskosten hinzukommen (Auslagen).

    Dies sind etwa Zeugenentschädigungen, Kosten für ein Sachverständigengutachten oder für einen Dolmetscher. Neben den Gerichtskosten können natürlich noch außergerichtliche Kosten anfallen, vor allem Kosten für einen Rechtsanwalt. Auch wer diese weiteren Kosten endgültig zu übernehmen hat, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab und wird am Ende des Verfahrens abschließend entschieden.

    Anders als bei den Gerichtsgebühren gibt es bei diesen weiteren Kosten keine nachträgliche Ermäßigung im Falle einer Klagerücknahme (oder in anderen Fällen der Erledigung ohne Urteil). Prozesskostenhilfe Wer aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, Gerichts- und Anwaltskosten zunächst selbst zu zahlen, kann Prozesskostenhilfe beantragen.

    Was kostet ein verlorener Prozess?

    Klage verloren Muss der Anwalt haften? Wer einen Zivilprozess verliert, muss sämtliche Kosten tragen. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das extrem teuer werden. In einer solchen Situation darf man durchaus die Frage stellen, ob eventuell der Anwalt einen Fehler gemacht hat.

    Die Rechtsprechung ist äußerst streng gegenüber Rechtsanwälten. Wenn der Anwalt seinen Pflichten nicht vollumfänglich nachgekommen ist, muss er dafür geradestehen. Es besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt. Besonders in Zeiten von Klagewellen und Massenverfahren kommt es leider öfter vor, dass Anwälte den eigenen Profit über die Interessen der Mandanten stellen.

    Es werden allzu viele aussichtslose Klagen erhoben, beispielsweise bei den Themen Abgasskandal, Darlehenswiderruf oder fehlgeschlagene Kapitalanlagen. Zudem kommt es vor, dass der Anwalt den individuellen Besonderheiten des Einzelfalls zu wenig Aufmerksamkeit schenkt, weil versucht wird, eine große Masse von Fällen mit geringstmöglichem Aufwand „nach Schema F” abzuwickeln.

    Dies geht nicht selten schief. Wie erkennt man, ob der Anwalt Schuld an einer verlorenen Klage hat? Einen Zivilprozess zu führen, ist keine einfache Aufgabe. Von einem Rechtsanwalt wird die uneingeschränkte Kenntnis der Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung verlangt. Er muss in jeder Situation das Interesse des Mandanten so weit wie möglich durchsetzen und muss dabei stets die sichersten und kostengünstigsten Maßnahmen ergreifen.

    Nun könnte man denken, dass bei einer verlorenen Klage immer der Anwalt schuld sein muss. So einfach ist es aber nicht. In einem Gerichtsverfahren gibt es nämlich auch Umstände, die der Anwalt nicht beeinflussen kann. Zu bedenken ist, dass vor Gericht von Richtern entschieden wird.

    Richter sind Menschen. Menschliche Entscheidungen lassen sich niemals sicher vorhersagen. Es kann auch sein, dass der Richter die Klage zu Unrecht abgewiesen hat. Es kann aber auch vorkommen, dass weder der Richter noch der Anwalt einen Fehler gemacht hat und die Klage trotzdem verloren wurde. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn vor Gericht ein Zeuge eine ungünstige Aussage gemacht hat.

    Die Erfahrung zeigt jedoch, dass tatsächlich viele verlorene Klagen auf anwaltliche Fehler zurückzuführen sind. Betroffene sollten daher die Arbeit des Anwalts kritisch hinterfragen. Es gibt gewisse Anhaltspunkte die ein anwaltliches Verschulden vermuten lassen: 1.

    • Unzureichende Ber atung Vor der Erhebung einer gerichtlichen Klage hat der Anwalt den Mandanten richtig zu beraten.
    • Dies betrifft insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage.
    • Von einer Klage, die von Anfang an aussichtslos ist, muss der Anwalt abraten.
    • Er hat über etwaige Risiken aufzuklären und über das Kostenrisiko im Fall der Niederlage zu informieren.

    Wenn eine solche Beratung nicht stattgefunden hat oder der Anwalt gar den sicheren Erfolg der Klage versprochen hat, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit eine Anwaltspflichtverletzung vor.2. Anwaltsfehler lassen sich aus dem gerichtlichen Urteil ablesen Wenn die gerichtliche Klage durch ein Urteil abgewiesen wurde, sollte man die Urteilsgründe aufmerksam prüfen.

    Häufig werden im Urteil rechtliche Gründe für das Scheitern der Klage angeführt. Beispielsweise können gesetzliche Vorschriften oder bereits früher ergangene Rechtsprechung dem klägerischen Anspruch entgegenstehen. Dann drängt sich die Frage auf, warum der Anwalt dies nicht im Vorfeld der Klage berücksichtigt hat.

    Wahrscheinlich muss dann dem Anwalt zur Last gelegt werden, dass er eine von Anfang an aussichtslose Klage erhoben hat. Allerdings hängt die Beurteilung der Rechtslage oftmals von der individuellen Auffassung des Richters ab, sodass es sich nicht immer um einen Anwaltsfehler handeln muss.

    1. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bei pflichtgemäßer anwaltlicher Arbeit eigentlich keine „bösen Überraschungen” geben darf.
    2. Auch wenn der Anwalt in vielen Fällen nicht sicher vorhersagen kann, wie eine gerichtliche Entscheidung ausgehen wird, muss er zumindest über bestehende Risiken aufklären.

    Ein Anwalt der einem „das Blaue vom Himmel verspricht” oder ohne jegliche Warnung vor Risiken eine Klage erhebt, handelt in der Regel pflichtwidrig. Wenn dann der Prozess verloren geht, sollte ein Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt geprüft werden.

    Jeder Rechtsanwalt hat eine Berufshaftpflichtversicherung. Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen des Anwalts verursacht werden, werden von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Somit ist gesichert, dass ein geschädigter Mandant seinen Schaden ersetzt bekommt. Bei verlorenen Klagen ist es generell zu empfehlen, eine Zweitmeinung einzuholen.

    Die Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte bietet im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung eine Überprüfung auf etwaige Anwaltsfehler an. Gerne übernehmen wir für Sie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Rechtsanwalt und seiner Haftpflichtversicherung.

    Falls es dabei zu Widerstand kommt, übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung in der Regel das Kostenrisiko eines Schadensersatzprozesses. Wenn eine Klage in erster Instanz abgewiesen wird, stellt sich stets auch die Frage, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt werden sollte. Hierzu ist zu prüfen, ob das klageabweisende Urteil Rechtsfehler enthält und ob Aussicht auf Erfolg durch Einlegung der Berufung besteht.

    Auch in diesem Fall ist es durchaus zu empfehlen, eine Zweitmeinung von einem anderen Rechtsanwalt einzuholen. Einerseits besteht eventuell die Möglichkeit, den Prozess doch noch zu gewinnen. Andererseits besteht das Risiko, die bereits entstandenen Kosten noch zu vervielfachen und am Ende darauf sitzen zu bleiben.

    eigene Anwaltskostengegnerische AnwaltskostenGerichtskostenverloren gegangene Ansprüche

    Wer vor Gericht verliert, ist stets in mehrfacher Hinsicht geschädigt. Vor Gericht gilt: Wer verliert, zahlt die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Diese setzen sich zusammen aus den eigenen Anwaltskosten, den gegnerischen Anwaltskosten und den Gerichtskosten.

    • Dabei können sich erschreckend hohe Beträge aufsummieren.
    • Hinzu kommt natürlich noch, dass bei einer Klageabweisung das ursprüngliche Ziel der Klage nicht mehr erreicht werden kann.
    • Wenn ein klageabweisendes Urteil rechtskräftig wird, kann der betreffende Anspruch – ob er berechtigt war oder nicht – niemals mehr durchgesetzt werden.

    Auch der Schaden durch den verloren gegangenen Anspruch muss der Anwalt ersetzen, wenn der Anspruch bei pflichtgemäßer anwaltlicher Arbeit durchsetzbar gewesen wäre. Die Erfahrung zeigt, dass bei verlorenen Klagen oftmals Anwaltsfehler eine Rolle spielen.

    1. Eine Überprüfung durch einen im Bereich der Anwaltshaftung erfahrenen Rechtsanwalt lohnt sich deshalb.
    2. Noch ein Tipp zum Schluss: Wer als Betroffener nach einer verlorenen Klage das ungute Gefühl hat von seinem Anwalt nicht gut vertreten worden zu sein, sollte dieses Gefühl nicht ignorieren.
    3. Eine Zweitmeinung einzuholen, kann schließlich nicht schaden.

    Die Kanzlei steht Ihnen gerne für eine zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Anwaltshaftung, Anwaltskosten und Gebühren finden Sie auf unserer, : Klage verloren Muss der Anwalt haften?

    Wann muss ich Gerichtskosten zahlen?

    Gerichtskosten – Wie sie entstehen und wer zahlen muss Zwischen 2012 und 2018 haben sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte um etwa 22 Prozent erhöht, Zu diesem Schluss kommt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

    • Doch was steckt dahinter? Wie setzten sich Gerichtskosten zusammen und wer muss sie bezahlen? Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung? Wir haben einen genaueren Blick darauf geworfen.
    • Inhalt Für gewöhnlich fallen Gerichtskosten immer dann an, wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet.
    • Die Partei, die diese Klage erhebt, muss die Kosten auslegen.

    Sollte der Kläger verlieren, muss der Beklagte seinerseits nicht für die Gerichtsgebühren aufkommen. Bei Amtsgerichten ist das anders: Hier ist kein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Es gilt stets zu beachten, dass ein Gerichtsverfahren auch das Risiko beinhaltet, nicht das Recht zugesprochen zu bekommen.

    Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 200000 €?

    § 13 RVG Wertgebühren vor 2021 zum Vergleich – Dies ist die von 2013 bis 2020 gültige Tabelle, die durch das Kostenrechtsänderungsgesetz abgelöst wurde. (1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro 45 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

    Gegenstandswert bis, Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren, Euro um, Euro
    2.000 500 35
    10.000 1.000 51
    25.000 3.000 46
    50.000 5.000 75
    200.000 15.000 85
    500.000 30.000 120
    über 500.000 50.000 150

    Gebühren netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

    Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 50000 €?

    Gegenstandswert als Berechnungsbasis für die Wertgebühr – Wie Hoch Sind Gerichtskosten Je höher der Gegenstandswert, desto höher können am Ende auch die Anwaltskosten ausfallen. Richten sich die zu erhebenden Kosten für den Anwalt nach dem jeweiligen Gegenstandswert, gibt § 13 RVG die entsprechenden Schritte vor, innerhalb derer sich die Gebühr mit steigendem Wert der Angelegenheit erhöht.

    Der Gegenstandswert beschreibt dabei den Wert der behandelten Sache, Angenommen, Sie wollen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro geltend machen, so entspricht dieser Wert dem Gegenstandswert. Die Ermittlung des Gegenstandswertes ist jedoch nicht immer so einfach. Gerade bei einer Scheidung ergibt sich der Wert eines solchen Verfahrens aus zahlreichen Komponenten,

    Das Familienverfahrensgesetz (FamFG) bestimmt bei der Streitwertfestlegung, dass in jedem Fall das Quartalsnettoeinkommen beider Ehegatten zzgl.10 Prozent des Gesamtwertes je Vorsorgeversicherung, die im Versorgungsausgleich berücksichtigt wird. Je mehr Folgesachen in dem Scheidungsverbundverfahren dann per Antrag vom Gericht entschieden werden sollen, steigt der Verfahrenswert entsprechend an, etwa zwölf mal den geltend gemachten Unterhalt usf.

    Die Festlegung des Gegenstandswertes zur Ermittlung der Anwaltskosten ist also nicht in jedem Fall so einfach. Streitwert, Gegenstandswert, Geschäftwert, Verfahrenswert – wie heißt es richtig? Grundsätzlich meinen all diese Bezeichnungen denselben Sachverhalt, nämlich den Wert der betroffenen Angelegenheit.

    Die unterschiedlichen Begriffe ergeben sich dabei meist aus dem jeweiligen Anwendungsbereich. Streitwert kann dabei als allgemeiner Oberbegriff gelten. Der Gegenstandswert bezieht sich eher auf außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts. Vom Geschäftswert redet entsprechend ein Notar,

    In Familienverfahren wird seit der Familienrechtsreform im Jahre 2009 auch sprachlich differenzierter vorgegangen, sodass statt vom Streit- vom Verfahrenswert die Rede ist. Übrigens dient der Streitwert auch als Grundlage für die Bemessung der entstehenden Gerichtskosten. Je höher der Streitwert einer Sache, desto höher können am Ende grundsätzlich auch die Rechtsanwaltsgebühren ausfallen.

    Berechnen lassen sich letztere nun dank der Angaben in § 13 Absatz 1 RVG. In folgenden Schritten erhöht sich die Gebühr, mit deren Hilfe am Ende die Anwaltskosten berechnet werden können:

    Gegenstandswert bis, € je angefangenem Betrag von weiteren, € Gebührenerhöhung um, €
    500 45 (Grundgebühr)
    2.000 500 35
    10.000 1.000 51
    25.000 3.000 46
    50.000 5.000 75
    200.000 15.000 85
    500.000 30.000 120
    über 500.000 50.000 150

    Was kostet 1 Brief vom Anwalt?

    § 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Einfache Schreiben | Deutsches Anwalt Office Premium |, Erstellt der Rechtsanwalt ein Schreiben einfacher Art, so fällt nach Nr.2301 VV lediglich eine 0,3 Gebühr an. Ein einfaches Schreiben ist nur dann anzunehmen, wenn das Anschreiben weder umfangreiche Prüfungen noch Überlegungen enthält noch diese dem Anschreiben vorausgegangen sind.

    Entscheidend ist hier wieder der erteilte Auftrag. Geht dieser über die Erstellung des Anschreibens hinaus und umfasst auch die Vertretung in der Angelegenheit, entstehen die Gebühren im üblichen Rahmen der Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5. Insbesondere bei einer Mahnung ist die 0,3-er Gebühr schnell überschritten, wenn der Rechtsanwalt die Zweckmäßigkeit des Schreibens überprüfen soll.

    Richtigerweise muss auch der Auftrag, die Forderung auf dem eigenen Fremdgeldkonto einzuziehen und damit auch die Zahlungen zu überwachen, auf Erwiderungen des Gegners einzugehen, den Umfang des einfachen Schreibens überschreiten. Eine Pflicht des Mandanten zur Beschränkung des Auftrages auf ein einfaches Mahnschreiben besteht auch nicht, wenn er die Reaktion des Gegners auf dieses Schreiben nicht abschätzen kann.

    1. Auch eine Kündigung kann ein Schreiben einfacher Art sein.
    2. Voraussetzung ist auch hier, dass der Rechtanwalt zuvor nicht beauftragt wurde, die Rechtmäßigkeit zu prüfen oder die Kündigung zu begründen.
    3. Bei ordentlichen Kündigungen eines Mietverhältnisses durch den Wohnraummieter oder innerhalb der vereinbarten Fristen eines Gewerbemietvertrages kann dies durchaus gegeben sein.

    Außerordentlichen Kündigungen geht in der Regel immer der Auftrag zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit voraus. Um Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich, in einfach gelagerten Fällen den Mandanten auf die Möglichkeit eines einfachen Schreibens und dessen Folge für die Gebühren hinzuweisen.

    Wie teuer ist ein Anwalt ohne Rechtsschutz?

    Außergerichtliche Beratung – Benötigst Du als Privatperson den Rat eines Rechtsanwalts oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, es darf also insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten ( § 34 RVG ).

    Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einem Streitwert von 10000 €?

    Übersicht der vorherrschenden Gerichtskosten –

    Verfahrenswert bis, Euro Gebühr, Euro
    3000 € 108,00 €
    10.000 € 241,00 €
    25.000 € 371,00 €
    50.000 € 546,00 €

    Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einem Verfahrenswert von 10000 €?

    Kosten – Gebühren und Auslagen

    Streitwert bis EUR Gebühr EUR
    9 000 245,00
    10 000 266,00
    13 000 295,00
    16 000 324,00

    Wer zahlt Anwaltskosten ohne Prozess?

    Sonderfall Arbeitsgericht – Etwas anders ist die Situation in Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz. Zwar gilt auch dort die Grundregel, dass der Unterlegene die Gerichtskosten zahlen muss. Die eigenen Anwaltskosten muss aber jede Partei selbst tragen,

    Wer zahlt Anwaltskosten Wenn Verlierer kein Geld hat?

    Die Gesamtschuldnerische Haftung Bei der Frage nach der Kostentragungspflicht der Parteien wird zwischen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten unterschieden. Die Gerichtskosten zahlt im Regelfall (außer bei Arbeits- und Sozialgerichten) der Kläger schon bei Klageerhebung als so genannten Gerichtskostenvorschuss.

    der in in einer zivilrechtlichen Streitigkeit das Verfahren beantragt hat (Kläger bei Klage, Berufungskläger bei Berufung u.s.w.), der am Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches beteiligt ist, der durch gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Entscheidung zur Kostentragung verpflichtet wurde, der die Kostenlast gegenüber dem Gericht übernommen hat, der für die Kosten eines Anderen zu haften hat, der gegen den eine Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet worden ist.

    Das bedeutet, dass das Gericht seine Kosten bei diesen Fällen unabhängig vom Sieg oder Niederlage auch von der Partei einfordern kann. Sowohl der Obsiegende, als auch der Verlierer der Klage kann also zur Zahlung der Gerichtskosten herangezogen werden.

    1. Im Regelfall wird zunächst der Unterlegene zur Kasse gebeten.
    2. Ist dieser jedoch zahlungsunfähig, so muss der andere auch haften.
    3. Die Parteien können sich die verauslagten Kosten jedoch in dem im Urteil bestimmten Maße von der anderen Partei erstatten lassen.
    4. Dabei tragen die Beteiligten das des jeweils anderen.

    Der Sieger kann also auf den Prozesskosten sitzen bleiben. Die Rechtsanwaltskosten hat zunächst jede Partei selbst zu tragen. Der Gewinner des Prozesses kann aber in den die Erstattung vom Gegner verlangen. Wer die Kosten zu tragen hat, ergibt sich aus dem Urteil.

    Wann muss ich einen Anwalt nicht bezahlen?

    Wann erhalte ich Prozesskostenhilfe? – Die Durchsetzung des Rechts darf nicht von den persönlichen finanziellen Verhältnissen abhängig gemacht werden. Ein Rechtsbeistand ist somit kein Privileg für die Besserverdiener. In Deutschland gilt daher das Prinzip der Sozialstaatlichkeit.

    • Hilfsbedürftigen Personen muss also eine besondere Unterstützung zukommen.
    • Und dies umfasst auch, dass niemandem der Zugang zu den Gerichten verwehrt wird.
    • Die Regelungen zur Prozesskostenhilfe finden sich in der Zivilprozessordnung.
    • Nach § 114 Satz 1 ZPO hat jede Partei in einem Gerichtsverfahren Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

    Es spielt also keine Rolle, ob Sie Kläger oder Beklagter sind. Sollten Ihre eigenen finanziellen Verhältnisse es nicht zulassen, dass Sie einen Rechtsanwalt selbst bezahlen, so müssen Sie dennoch nicht auf dieses Recht verzichten. Denn dann könnte Ihnen Prozesskostenhilfe zustehen.

    Ihr Vermögen und Einkommen reicht nicht aus, um das Gerichtsverfahren selbst zu bezahlen. Sie verfügen nur über ein geringes Einkommen und auch Ihr vorhandenes Vermögen überschreitet nicht den Betrag von 2.600 Euro (hier kommt zusätzlich ein Betrag in Höhe von 256 Euro hinzu für jede Person, der gegenüber Sie überwiegend unterhaltspflichtig sind). Sie wissen nicht, welche rechtliche Hilfe Sie sonst in Anspruch nehmen sollten. Sie besitzen keine Rechtsschutzversicherung. Sie sind nicht Mitglied im Mieterverein, falls es sich um eine Streitigkeit aus dem Mietrecht handelt. Sie sind nicht Mitglied einer Gewerkschaft, sollte es sich um eine Streitigkeit aus dem Arbeitsrecht handeln. Eine Prüfung der Erfolgsaussichten verläuft positiv.

    Sie müssen außerdem gewillt sein, Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse zu machen. Ehrliche Angaben sind hierbei natürlich unverzichtbar. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, steht einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe nichts mehr im Weg.

    Dass Sie in den Genuss einer solchen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte kommen, hängt mit der Sozialstaatlichkeit Deutschlands zusammen. Hilfsbedürftige Personen erfahren hier eine besondere Unterstützung, die gilt auch dann, wenn es darum geht, ihnen den Zugang zu den Gerichten möglich zu machen.

    § 114 Satz 1 Zivilprozessordnung sagt aus, dass Prozesskostenhilfe grundsätzlich jeder, an einem Gerichtsverfahren beteiligten, Person zusteht. Es spielt also keine Rolle, ob Sie Kläger oder Beklagter sind. Es bestehen nur wenige Ausnahmen, bei denen in einem Verfahren keine Prozesskostenhilfe gewährt wird.

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn man Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafprozess ist. Doch auch dann erfährt man Unterstützung, weil in Fällen notwendiger Verteidigung ein Pflichtverteidiger gestellt wird. Rechtsanwälte, die in einem Verfahren mit Prozesskostenhilfe tätig werden, verdienen mitunter sogar weniger.

    Denn ab einem Streitwert von 3.000 Euro, fällt die Vergütung des Anwalts geringer aus, als es bei einem regulären Verfahren ohne Prozesskostenhilfe der Fall wäre. JuraForum-Tipp : Sollten Geldsorgen Sie davon abhalten, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, informieren Sie sich am besten vorher über die Bewilligung für die Prozesskostenhilfe und reichen Sie die entsprechenden Formulare bei dem zuständigen Gericht ein.

    Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einem Streitwert von 10000 €?

    Übersicht der vorherrschenden Gerichtskosten –

    Verfahrenswert bis, Euro Gebühr, Euro
    3000 € 108,00 €
    10.000 € 241,00 €
    25.000 € 371,00 €
    50.000 € 546,00 €

    Was kostet eine Verhandlung vor Gericht?

    Die Gerichtsgebühren Im Zivilgerichtsverfahren werden für das Gericht Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert richten. Für einen Streitwert von 2.500 Euro beträgt beispielsweise die 1fache Gebühr 119 Euro. Die 1fache Gebühr ist eine reine Rechengröße, die sich je nach Instanz vervielfacht.

    Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 200000 €?

    § 13 RVG Wertgebühren vor 2021 zum Vergleich – Dies ist die von 2013 bis 2020 gültige Tabelle, die durch das Kostenrechtsänderungsgesetz abgelöst wurde. (1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro 45 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

    Gegenstandswert bis, Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren, Euro um, Euro
    2.000 500 35
    10.000 1.000 51
    25.000 3.000 46
    50.000 5.000 75
    200.000 15.000 85
    500.000 30.000 120
    über 500.000 50.000 150

    Gebühren netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

    Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 50000 €?

    Gegenstandswert als Berechnungsbasis für die Wertgebühr – Wie Hoch Sind Gerichtskosten Je höher der Gegenstandswert, desto höher können am Ende auch die Anwaltskosten ausfallen. Richten sich die zu erhebenden Kosten für den Anwalt nach dem jeweiligen Gegenstandswert, gibt § 13 RVG die entsprechenden Schritte vor, innerhalb derer sich die Gebühr mit steigendem Wert der Angelegenheit erhöht.

    1. Der Gegenstandswert beschreibt dabei den Wert der behandelten Sache,
    2. Angenommen, Sie wollen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro geltend machen, so entspricht dieser Wert dem Gegenstandswert.
    3. Die Ermittlung des Gegenstandswertes ist jedoch nicht immer so einfach.
    4. Gerade bei einer Scheidung ergibt sich der Wert eines solchen Verfahrens aus zahlreichen Komponenten,

    Das Familienverfahrensgesetz (FamFG) bestimmt bei der Streitwertfestlegung, dass in jedem Fall das Quartalsnettoeinkommen beider Ehegatten zzgl.10 Prozent des Gesamtwertes je Vorsorgeversicherung, die im Versorgungsausgleich berücksichtigt wird. Je mehr Folgesachen in dem Scheidungsverbundverfahren dann per Antrag vom Gericht entschieden werden sollen, steigt der Verfahrenswert entsprechend an, etwa zwölf mal den geltend gemachten Unterhalt usf.

    Die Festlegung des Gegenstandswertes zur Ermittlung der Anwaltskosten ist also nicht in jedem Fall so einfach. Streitwert, Gegenstandswert, Geschäftwert, Verfahrenswert – wie heißt es richtig? Grundsätzlich meinen all diese Bezeichnungen denselben Sachverhalt, nämlich den Wert der betroffenen Angelegenheit.

    Die unterschiedlichen Begriffe ergeben sich dabei meist aus dem jeweiligen Anwendungsbereich. Streitwert kann dabei als allgemeiner Oberbegriff gelten. Der Gegenstandswert bezieht sich eher auf außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts. Vom Geschäftswert redet entsprechend ein Notar,

    • In Familienverfahren wird seit der Familienrechtsreform im Jahre 2009 auch sprachlich differenzierter vorgegangen, sodass statt vom Streit- vom Verfahrenswert die Rede ist.
    • Übrigens dient der Streitwert auch als Grundlage für die Bemessung der entstehenden Gerichtskosten.
    • Je höher der Streitwert einer Sache, desto höher können am Ende grundsätzlich auch die Rechtsanwaltsgebühren ausfallen.

    Berechnen lassen sich letztere nun dank der Angaben in § 13 Absatz 1 RVG. In folgenden Schritten erhöht sich die Gebühr, mit deren Hilfe am Ende die Anwaltskosten berechnet werden können:

    Gegenstandswert bis, € je angefangenem Betrag von weiteren, € Gebührenerhöhung um, €
    500 45 (Grundgebühr)
    2.000 500 35
    10.000 1.000 51
    25.000 3.000 46
    50.000 5.000 75
    200.000 15.000 85
    500.000 30.000 120
    über 500.000 50.000 150