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Wohnungsbauprämie Wie Hoch?

Wohnungsbauprämie Wie Hoch
Aktuelles Thema: Was ändert sich mit der neuen Wohnungsbauprämie? Wer kann sie beanspruchen und welche Bedingungen sind zu beachten? – Unser Bauspar-Experte Michael Seeger sagt: „Ab 2021 wird die staatliche Wohnungsbauprämie (WoP) noch attraktiver. Denn sowohl die Einkommensgrenzen steigen als auch die Prämie selbst.

  • Bausparer in Deutschland ab 16 Jahren,
  • die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
  • und deren Einkommensgrenze einen Wert von 35.000 Euro bei Alleinstehenden bzw.70.000 Euro bei Verheiratete bzw. Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft (bislang 25.600 / 51.200 Euro) nicht übersteigt.

Ein zusätzliches Kriterium ist die Sparrate. Um Anspruch auf die Prämie zu haben, müssen Bausparer jährlich einen Mindestbetrag von 50 Euro einzahlen. Gefördert werden mit der verbesserten Wohnungsbauprämie jährlich maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren (bislang 512 Euro und 1.024 Euro).

Als Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer 10 Prozent auf die eingezahlten Beiträge (statt der aktuell geltenden 8,8 Prozent). Wer also 700 Euro bzw.1.400 Euro pro Jahr einzahlt, erhält eine Wohnungsbauprämie von 70 Euro bzw.140 Euro. Bausparer können sich die Wohnungsbauprämie auszahlen lassen, wenn sie das im Bausparvertrag angesparte Geld für „wohnwirtschaftliche Zwecke” verwenden – so wie es in § 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes heißt.

Dazu zählt im Besonderen der Bau oder Kauf eines Hauses bzw. der Erwerb einer Eigentumswohnung. Auch Renovierungsarbeiten am Eigenheim fallen in den Geltungsbereich der Prämie. Zu dieser Regelung gibt es zwei Ausnahmen:

  1. Wurde der Bausparvertrag vor dem Jahr 2009 abgeschlossen, greift die Vorschrift einer wohnwirtschaftlichen Verwendung noch nicht. Die Prämie kann dann flexibel eingesetzt werden.
  2. Ähnlich ist es bei jungen Bausparern. Wurde der Bausparvertrag vor dem Erreichen des 25. Lebensjahrs abgeschlossen, können auch sie nach Zuteilung des Bausparvertrags die Prämie nutzen, ohne an einen „wohnwirtschaftlichen Zweck” gebunden zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bausparvertrag vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurde oder erst danach.
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LBS-Kunden bekommen zu Beginn jedes Jahres automatisch einen Antrag für die Wohnungsbauprämie zugesendet. Um die Prämie zu erhalten, einfach den Antrag ausfüllen und bei der LBS Nord einreichen. Übrigens: Bausparer können den Antrag bis zu zwei Jahre rückwirkend stellen.”

Wie funktioniert das mit der Wohnungsbauprämie?

Die Höhe der Wohnungsbauprämie – Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein. Gefördert werden pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren. Sie können natürlich auch mehr sparen. Darauf gibt es dann allerdings keine zusätzliche Förderung.

Wie lange kann man die Wohnungsbauprämie beantragen?

Wie lange kann man die Wohnungsbauprämie beantragen? Bausparkunden können die Wohnungsbauprämie maximal zwei Jahre rückwirkend beantragen. Konkret bedeutet das: Noch bis zum 31. Dezember 2023 können Sie den Antrag für die Wohnungsbauprämie für 2021 einreichen, wenn Sie die entsprechenden Sparbeträge eingezahlt haben.

Wie oft Wohnungsbauprämie?

Wohnungsbauprämie beantragen – Sobald ein Kunde einen Bausparvertrag – etwa für eine spätere Baufinanzierung – bei einer Bausparkasse abgeschlossen hat, kann er jedes Jahr erneut einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen. Den Antrag erhält er in der Regel mit den Kontoauszügen für seinen Bausparvertrag.

Was ist Wohnungsbauprämie 2023?

Ab wann bekommt man die Wohnungsbauprämie und in welcher Höhe? – Schon ab dem 16. Geburtstag können Sparer in Deutschland einen Bausparvertrag abschließen. Wer so früh an eine eigene Immobilie denkt, wird vom Staat von Anfang an belohnt: Aufwendungen für Bausparbeiträge sowie Zinsen, die auf das bereits ersparte Guthaben anfallen, fördert er mit der Wohnungsbauprämie von derzeit 10 % der gesparten Beträge.

  • Wer beispielsweise 200 € pro Jahr anspart, bekommt vom Staat 20 € dazu.
  • Die Höchstgrenze liegt bei jährlich 700 € bei Alleinstehenden und bei 1.400 € bei Paaren.
  • Auch wer Anteile an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft erwirbt oder Sparverträge für den Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums angelegt hat, ist prämienberechtigt.
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Ebenso kann Nutznießer sein, wer darauf spart, ein sogenanntes „eigentumsähnliches Dauerwohnrecht” zu erwerben. Es erlaubt, ein Haus oder eine Wohnung dauerhaft und mietfrei zu bewohnen, ohne selbst der Eigentümer mit den damit einhergehenden Pflichten zu sein.

Wie füllt man einen Antrag auf Wohnungsbauprämie aus?

6. Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie? – Den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie jedes Jahr automatisch von Ihrer Bausparkasse. Sie müssen den Antrag nur noch ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten.